Google muss EU-Rekordstrafe zahlen
02.07.2026 - 10:05:56 | dpa.deDas Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale BeschrÀnkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stÀrken, bestÀtigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Bei den EinschrĂ€nkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist fĂŒr GerĂ€te-Hersteller kostenlos. Den GroĂteil seiner Einnahmen erzielt Google ĂŒber sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-GerĂ€ten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.
Strafe der EU-Kommission ursprĂŒnglich höher
Die EU-Kommission, die fĂŒr die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zustĂ€ndig ist, sah darin einen VerstoĂ und verhĂ€ngte 2018 ein BuĂgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhĂ€ngt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestĂ€tigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-GerĂ€ten vorinstalliert waren.
Die BrĂŒsseler Behörde kritisierte darĂŒber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von GerĂ€ten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.
Nach Ansicht der EU-WettbewerbshĂŒter wurde mit diesen BeschrĂ€nkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schĂŒtzen und zu stĂ€rken.
Google Ànderte GeschÀftspraktik bereits
Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.
Das Unternehmen Ă€nderte die GeschĂ€ftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-WettbewerbshĂŒter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten das BuĂgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro.
Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur EU-Kommission keinen VerstoĂ darin sah, dass Google bestimmten groĂen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren GerĂ€ten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsĂ€chlich behindert werde. Zudem hĂ€tte Google zu diesem Punkt angehört werden mĂŒssen, was nicht geschehen sei.
Reihe von hohen Strafen gegen Google
Nach einem Einspruch des Unternehmens und seines Mutterkonzerns Alphabet US02079K3059 bestĂ€tigte der EuGH das Urteil nun endgĂŒltig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hieĂ es.
WettbewerbshĂŒter der EU-Kommission ĂŒberziehen Google immer wieder mit hohen Wettbewerbsstrafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestĂ€tigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit spĂ€ter gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter GB00BMHVL512 Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die BuĂgelder bisher gut verkraften - das Online-WerbegeschĂ€ft lĂ€uft.
