Wer bestellt, bezahlt: Bund und LĂ€nder beschlieĂen Finanzreform
25.06.2026 - 19:53:23 | dts-nachrichtenagentur.de
Der Beschluss zur sogenannten "VeranlassungskonnexitĂ€t" beinhaltet, dass der Bund bei GesetzesĂ€nderungen mit zusĂ€tzlichen Lasten fĂŒr LĂ€nder und Kommunen ĂŒber einer "Bagatellgrenze" von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr 80 Prozent davon ĂŒbernehmen muss.
Damit werde erstmalig eine KonnexitĂ€tsregelung zwischen Bund und LĂ€ndern fĂŒr groĂe Gesetzesvorhaben geschaffen, hieĂ es. Die neue Finanzvereinbarung könne den Kommunen bereits im kommenden Jahr Entlastungen von rund drei Milliarden Euro bringen. Dieser Betrag werde in den Folgejahren weiter anwachsen.
Bundeskanzler Merz verwies zudem auf das neue "Infrastruktur-Zukunftsgesetz". Nach der geplanten Zustimmung des Bundesrates sollen Genehmigungsverfahren fĂŒr groĂe Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigt werden. "Wir haben nicht nur Geld, wir haben jetzt auch die Mittel, dieses Geld schnell umzusetzen in gute Infrastruktur", sagte der Kanzler.
Auch der "Pakt fĂŒr den Rechtsstaat" wurde von der MinisterprĂ€sidentenkonferenz auf den Weg gebracht. Geplant sind zusĂ€tzliche Investitionen in Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung und Personal. Vorgesehen sind bundesweit 2.000 zusĂ€tzliche Stellen fĂŒr Richter und StaatsanwĂ€lte. Ein Teil der Mittel soll zudem in die IT-Infrastruktur und unterstĂŒtzendes Personal flieĂen.
Mit Blick auf die Reform der Rentenversicherung warb der Kanzler dafĂŒr, die VorschlĂ€ge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne MaĂnahmen dĂŒrften nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden. Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die Umsetzung soll nun in den politischen Beratungen der kommenden Wochen konkretisiert werden.
