Bundesrat, Klimaschutzgesetz

Bundesrat billigt Änderungen am Klimaschutzgesetz

Veröffentlicht: 17.05.2024 um 14:09 Uhr, dpa.de

Bisher wurden die Fortschritte beim Klimaschutz nach einzelnen Sektoren bewertet. Und da schnitt mancher Bereich wie der Verkehr regelmäßig schlecht ab. Nun ändert sich die Bewertungsweise.

Die Grundgesetzänderungen können nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat am Freitag mit Zweidrittelmehrheit zustimmt. (Archivfoto) - Bild: Kay Nietfeld/dpa
Die Grundgesetzänderungen können nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat am Freitag mit Zweidrittelmehrheit zustimmt. (Archivfoto) - Bild: Kay Nietfeld/dpa

Der Bundesrat hat Änderungen des Klimaschutzgesetzes gebilligt. Nach der Novelle soll es künftig eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtbetrachtung des Treibhausgasausstoßes geben. Dieser soll dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotenziale liegen. Damit entfällt die bisherige sektorale Betrachtungsweise. Das freut vor allem Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), weil der Verkehrssektor seine Ziele bisher stets verfehlt hat.

An den Klimazielen selbst ändert die Novelle nichts. Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden. In einer Entschließung forderte die Länderkammer unter anderem eine Pflicht zum Nachsteuern, wenn Deutschland seine Klimaziele erkennbar verfehlen sollte.

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