Luftsicherheitsgesetz, Bundeskabinett

Luftsicherheitsgesetz soll verschÀrft werden

17.07.2024 - 13:59:45 | dts-nachrichtenagentur.de

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegten und in Abstimmung mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erstellten Entwurf zur VerschÀrfung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen.

Vorfeldaufsicht (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Damit soll ein neuer Straftatbestand eingefĂŒhrt werden, um das vorsĂ€tzliche, unberechtigte Eindringen u.a. auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeintrĂ€chtigt wird, teilte das Verkehrsministerium. Wer sich oder einem anderen zur Luftseite des Flughafens Zugang verschafft, kann dann nach dem Gesetzentwurf mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein.

Bislang ist dieses Verhalten lediglich bußgeldbewehrt. Faeser sagte: "Wer auf FlughafengelĂ€nde eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben. Solche VorfĂ€lle sind auch fĂŒr viele Unbeteiligte gefĂ€hrlich, etwa wenn es medizinische NotfĂ€lle gibt. Solche VorfĂ€lle blockieren außerdem oftmals Zehntausende Reisende und verursachen einen hohen wirtschaftlichen Schaden." Dass es in letzter Zeit immer wieder solche VorfĂ€lle gegeben habe, zeige: "Der Rechtsstaat muss diese Taten strenger ahnden. Deswegen schaffen wir jetzt einen neuen Straftatbestand statt dem bisherigen Bußgeldtatbestand. Außerdem mĂŒssen die Flughafenbetreiber mehr zum Schutz ihrer Anlagen tun, dazu stehen wir mit den Unternehmen im engen Austausch", so Faeser. Wissing ergĂ€nzte: "Mit diesem Gesetz zeigen wir, dass die Bundesregierung handlungsfĂ€hig ist und keine rechtsfreien RĂ€ume duldet. Mit der EinfĂŒhrung von Freiheitsstrafen geben wir den Richtern ein Instrumentarium an die Hand, um angemessen zu urteilen." Er setze darauf, dass diese GesetzesverschĂ€rfung Aktivisten abschrecke und Störungen in der aktuellen Hauptreisezeit ausblieben, so der Minister. FĂŒhrt eine Person beim vorsĂ€tzlichen, unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens einen verbotenen Gegenstand wie eine Waffe, bestimmte Messer, Ă€tzende oder giftige Stoffe bei sich, kann diese Tat in Zukunft mit bis zu fĂŒnf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Gleiches soll gelten, wenn die Person in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Die Flughafenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheitsbereiche einschließlich der Rollfelder gegen unbefugtes Eindringen z.B. durch bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen zu sichern. Insbesondere ĂŒber die Verbesserung von Zaunanlagen und Toren in Verbindung mit moderner Signaltechnik stehe die Bundesregierung aktuell mit den Aufsichtsbehörden der LĂ€nder zur VerĂ€nderung der gesetzlichen Vorgaben zum Außenschutz von FlughĂ€fen in einem engen Austausch, so das Ministerium. Diese Maßnahmen fĂŒgten sich in die aktuellen Arbeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen ein. Mit dem Gesetzentwurf wird auch die separate GebĂŒhrenfestsetzung je nach Flughafenstandort auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Damit werde an der derzeitigen Praxis der GebĂŒhrenbemessung an den einzelnen FlughĂ€fen festgehalten, um "weiterhin Anreize fĂŒr eine effiziente, kundenfreundliche und wirtschaftliche Gestaltung der Prozesse zu setzen".

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