Luftsicherheitsgesetz soll verschÀrft werden
17.07.2024 - 13:59:45 | dts-nachrichtenagentur.deBislang ist dieses Verhalten lediglich buĂgeldbewehrt. Faeser sagte: "Wer auf FlughafengelĂ€nde eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben. Solche VorfĂ€lle sind auch fĂŒr viele Unbeteiligte gefĂ€hrlich, etwa wenn es medizinische NotfĂ€lle gibt. Solche VorfĂ€lle blockieren auĂerdem oftmals Zehntausende Reisende und verursachen einen hohen wirtschaftlichen Schaden." Dass es in letzter Zeit immer wieder solche VorfĂ€lle gegeben habe, zeige: "Der Rechtsstaat muss diese Taten strenger ahnden. Deswegen schaffen wir jetzt einen neuen Straftatbestand statt dem bisherigen BuĂgeldtatbestand. AuĂerdem mĂŒssen die Flughafenbetreiber mehr zum Schutz ihrer Anlagen tun, dazu stehen wir mit den Unternehmen im engen Austausch", so Faeser. Wissing ergĂ€nzte: "Mit diesem Gesetz zeigen wir, dass die Bundesregierung handlungsfĂ€hig ist und keine rechtsfreien RĂ€ume duldet. Mit der EinfĂŒhrung von Freiheitsstrafen geben wir den Richtern ein Instrumentarium an die Hand, um angemessen zu urteilen." Er setze darauf, dass diese GesetzesverschĂ€rfung Aktivisten abschrecke und Störungen in der aktuellen Hauptreisezeit ausblieben, so der Minister. FĂŒhrt eine Person beim vorsĂ€tzlichen, unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens einen verbotenen Gegenstand wie eine Waffe, bestimmte Messer, Ă€tzende oder giftige Stoffe bei sich, kann diese Tat in Zukunft mit bis zu fĂŒnf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Gleiches soll gelten, wenn die Person in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Die Flughafenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheitsbereiche einschlieĂlich der Rollfelder gegen unbefugtes Eindringen z.B. durch bauliche und technische SicherungsmaĂnahmen zu sichern. Insbesondere ĂŒber die Verbesserung von Zaunanlagen und Toren in Verbindung mit moderner Signaltechnik stehe die Bundesregierung aktuell mit den Aufsichtsbehörden der LĂ€nder zur VerĂ€nderung der gesetzlichen Vorgaben zum AuĂenschutz von FlughĂ€fen in einem engen Austausch, so das Ministerium. Diese MaĂnahmen fĂŒgten sich in die aktuellen Arbeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen ein. Mit dem Gesetzentwurf wird auch die separate GebĂŒhrenfestsetzung je nach Flughafenstandort auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Damit werde an der derzeitigen Praxis der GebĂŒhrenbemessung an den einzelnen FlughĂ€fen festgehalten, um "weiterhin Anreize fĂŒr eine effiziente, kundenfreundliche und wirtschaftliche Gestaltung der Prozesse zu setzen".
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