Hanfverband, Biergarten-Verbot

Hanfverband will gegen Biergarten-Verbot in Karlsruhe klagen

28.07.2025 - 23:58:21 | dts-nachrichtenagentur.de

Der "Deutsche Hanfverband" (DHV) will am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

"Smoke-in" vor dem Brandenburger Tor (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Wie der DHV am Montag mitteilte, soll am selben Tag auch eine Feststellungsklage gegen das GSG an das Verwaltungsgericht MĂŒnchen eingehen. Ziel sei es, die bayerischen Sonderregelungen in Sachen Cannabis fĂŒr nichtig erklĂ€ren zu lassen. WĂ€hrend das bundesweite Cannabisgesetz (CanG) den Konsum fĂŒr Erwachsene neu geregelt habe, schrĂ€nke der Freistaat Bayern mit einem eigenen Gesetz diese Freiheiten massiv ein.

Insbesondere das pauschale Verbot des Cannabiskonsums in den Außenbereichen von GaststĂ€tten ("Biergarten-Verbot") und auf Volksfesten stelle "einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte dar". Es beschneide nicht nur die Rechte von Konsumenten und Patienten, sondern greife auch unzulĂ€ssig in das Hausrecht und die unternehmerische Freiheit bayerischer Gastronomen ein, so der DHV. Ende April hat der Hanfverband nach eigenen Angaben bereits einen Normenkontrollantrag gegen die bayerische Park-Verordnung (Park-VO) eingereicht, die Cannabiskonsum zum Beispiel im Englischen Garten grundsĂ€tzlich untersagt. Außerdem lĂ€uft noch eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das GSG, an der der DHV ebenfalls beteiligt ist. Als KlĂ€ger treten offiziell ein Patient, ein bekennender Konsument sowie der Betreiber einer Bar im bayerischen FĂŒrstenfeldbrĂŒck auf. Der DHV ist formal ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, hat aber vereinsĂ€hnliche ZĂŒge und zahlreiche "Ortsgruppen", in denen sich Menschen schon seit Jahren fĂŒr die Legalisierung von Cannabis einsetzen.

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