Fall Hanning: Polnischer Ex-Geheimdienstchef warnt vor BND-Misstrauen
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 16:28 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Festnahme des früheren BND-Präsidenten August Hanning wegen des Vorwurfs des versuchten Landesverrats sorgt auch im Ausland für Besorgnis. Der ehemalige Chef des polnischen Auslandsgeheimdienstes, Grzegorz Malecki, warnt vor einem möglichen Vertrauensverlust der Verbündeten und Folgen für den Informationsaustausch mit Deutschland.
Polnischer Ex-Geheimdienstchef warnt vor Folgen
Malecki sagte der „Welt am Sonntag“, der Fall sei höchst beunruhigend. Er könne das Misstrauen der Partner gegenüber dem Bundesnachrichtendienst verstärken und dadurch den Austausch von Informationen beeinträchtigen.
Die Äußerung fällt vor dem Hintergrund der Festnahme Hannings, dem unter anderem versuchter Landesverrat vorgeworfen wird. Der frühere BND-Präsident hatte den deutschen Auslandsnachrichtendienst von 1998 bis 2005 geleitet.
Frühere Koordinatoren kritisieren Genehmigung
Der frühere Geheimdienstkoordinator der Ära Merkel, Günter Heiß (CDU), sagte, eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit eines BND-Mitarbeiters zugunsten Hannings müsse auf Führungsebene entschieden worden sein. Nebentätigkeiten seien für Beamte grundsätzlich möglich, ohne Kenntnis der Details hätte er eine solche Tätigkeit als Verantwortlicher im BND jedoch niemals genehmigt.
Auch der frühere Staatsminister und Geheimdienstkoordinator unter Bundeskanzler Helmut Kohl, Bernd Schmidbauer (CDU), äußerte sich zu dem Fall. Hanning habe sich große Verdienste um die Sicherheit Deutschlands erworben; deshalb sei der Vorgang „nicht nur eine Tragödie für die deutschen Geheimdienste, sondern auch für den einstigen Spitzenbeamten“.
Hanning arbeitete früher eng mit Schmidbauer
Hanning gehörte in den 1990er-Jahren zu den engsten Mitarbeitern Schmidbauers. Seine frühere Leitungsfunktion beim BND und die nun öffentlich geäußerte Sorge über mögliche Auswirkungen auf Partnerdienste verleihen dem Verfahren eine über den Einzelfall hinausgehende sicherheitspolitische Bedeutung.
Der Fall August Hanning berührt nicht nur ein laufendes strafrechtliches Verfahren, sondern auch die besondere Vertrauensstruktur zwischen Nachrichtendiensten. Der BND ist bei der Beschaffung und Weitergabe nachrichtendienstlicher Erkenntnisse auf verlässliche Regeln, sichere Kommunikationswege und die Gewissheit angewiesen, dass frühere Funktionsträger ihren Zugang zu Informationen nicht nach dem Ausscheiden weiter nutzen.
Besonders sensibel ist deshalb der Vorwurf, dass ein ehemaliger BND-Präsident über einen früheren Mitarbeiter an vertrauliche Erkenntnisse gelangt sein soll. Die dts-Meldung verweist auf mögliche Folgen für den Informationsaustausch mit Partnerdiensten. Solche Beziehungen beruhen auf dem Grundsatz, dass übermittelte Informationen geschützt bleiben und nur für vereinbarte Zwecke verwendet werden.
Folgen für Kontrolle und Vertrauen
Die Aussagen der früheren Geheimdienstverantwortlichen lenken den Blick zudem auf die Genehmigung von Nebentätigkeiten und die Verantwortung der Führungsebene. Entscheidend wird im weiteren Verfahren sein, welche Informationen betroffen waren, wie sie weitergegeben worden sein sollen und welche internen Kontrollmechanismen griffen. Für die politische Debatte steht damit neben der individuellen Verantwortung auch die Frage im Raum, ob Regeln für ehemalige Spitzenbeamte und Zugriffsrechte ausreichend eng gefasst sind.
Hanning leitete den BND von 1998 bis 2005 und war zuvor in sicherheitspolitischen Funktionen tätig. Die nun geäußerte Sorge aus einem verbündeten Staat zeigt, dass der Vorgang über Deutschland hinaus beobachtet wird: Vertrauen zwischen Diensten lässt sich nur durch nachvollziehbare Aufklärung, klare Verantwortlichkeiten und belastbare Schutzmaßnahmen stabilisieren.

