FDP will AfD-Anträge unter Bedingungen mit Mehrheit beschließen
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 13:35 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSIn der FDP sorgt ein Antrag für den außerordentlichen digitalen Bundesparteitag am 8. November für eine Debatte über den parlamentarischen Umgang mit der AfD. Das 13-seitige Papier sieht unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu AfD-Anträgen und gemeinsame Mehrheiten nach vorheriger Verständigung vor, schließt eine Regierungsbeteiligung der AfD jedoch aus.
Federführend ist nach einem Bericht der „Welt“ Joris Stietenroth, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Niedersachsen und Mitglied des niedersächsischen FDP-Landesvorstands.
Mehrheiten nach vorheriger Verständigung
Der Antrag trägt den Titel „Verbindliche Leitlinien für den parlamentarischen Umgang mit der AfD“. FDP-Fraktionen sollen demnach Anträge und Gesetzentwürfe nach vorheriger Verständigung mit der AfD-Fraktion einbringen können, wenn sich mit CDU/CSU, SPD und Grünen keine Mehrheit findet.
Auch eine gemeinsame förmliche Einbringung schließt das Papier nicht aus. Die AfD könnte dabei als Mitantragstellerin oder Miteinbringerin auftreten. Eine solche Mehrheitsbildung soll nach den Leitlinien allerdings Ausnahme bleiben und nicht von der Einstufung eines AfD-Landesverbands durch den Verfassungsschutz abhängen.
Unterstützung von Hagen und Kubicki
Unterstützung erhält Stietenroth von FDP-Generalsekretär Martin Hagen. Er bezeichnete den Ansatz als sehr überzeugend und erklärte, dieser entspreche im Wesentlichen der Linie, die er und Parteichef Wolfgang Kubicki bereits länger verträten.
Kubicki sagte, er teile die Intention, einen pragmatischeren Umgang mit der AfD zu finden. Eine sogenannte Brandmauer im Sinne einer vollständigen Ausgrenzung habe keinen Verfassungsrang und sei nicht vom Bundestag beschlossen worden.
Parteitag und Verbotsverfahren umstritten
Gleichzeitig bezweifelt Kubicki, dass ein digitaler Parteitag der richtige Ort für die Entscheidung über die Grundsatzfrage ist. Derzeit wird dem Bericht zufolge geprüft, ob der Antrag überhaupt zulässig ist, weil der Parteitag ausschließlich Fragen der inneren Organisation behandeln soll.
Ausgeschlossen werden sollen Verständigungen unter anderem über Menschenwürde, Erinnerungskultur, die Unabhängigkeit der Justiz, die Pressefreiheit, die EU- und Nato-Mitgliedschaft, die Unterstützung der Ukraine sowie die Westbindung. Eine Koalition mit der AfD und die Verschaffung von Regierungsämtern an AfD-Politiker lehnt der Antrag ebenfalls ab; eine Minderheitsregierung mit wechselnden Mehrheiten soll dagegen möglich bleiben.
Kubicki sprach sich außerdem gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD aus. Die FDP werde sich unter seiner Führung nicht an entsprechenden Aktionen beteiligen; ein solches Verfahren sei gegenwärtig aussichtslos und weiche der politischen Auseinandersetzung aus.
Der FDP-Antrag fällt in eine Phase, in der der parlamentarische Umgang mit der AfD auf mehreren Ebenen neu vermessen wird. Im Zentrum steht dabei die Abgrenzung zwischen einer punktuellen Zustimmung zu einem Sachantrag und einer politischen Zusammenarbeit, die der AfD dauerhaften Einfluss oder institutionelle Verantwortung verschaffen könnte.
Der vorgelegte Text versucht, diese Grenze über konkrete Ausschlüsse zu definieren. Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit, die Westbindung sowie die Mitgliedschaft in EU und Nato sollen nicht verhandelbar sein. Gleichzeitig würde eine vorherige Verständigung über andere Vorhaben ausdrücklich ermöglicht. Damit verschiebt sich die Debatte von einem pauschalen Ausschluss hin zu einer Einzelfallprüfung – verbunden mit dem Risiko, dass die politische Herkunft einer Mehrheit gegenüber ihrem Ergebnis in den Hintergrund tritt.
Parlamentarische Mehrheiten unter Druck
Die Bedeutung des Vorstoßes reicht über die FDP hinaus. Wo keine herkömmliche Koalition über eine stabile Mehrheit verfügt, können Minderheitsregierungen und wechselnde Mehrheiten an Bedeutung gewinnen. Die AfD könnte dadurch bei einzelnen Entscheidungen zum Mehrheitsbeschaffer werden, ohne Regierungsämter zu übernehmen. Das würde die praktische Trennlinie zwischen parlamentarischer Kooperation und politischer Machtteilung schärfer als bisher zur Streitfrage machen.
Parallel wird über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Bei einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag trafen unterschiedliche juristische Einschätzungen aufeinander; zugleich bleiben für ein Verbotsverfahren ausschließlich Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat antragsberechtigt. Für die FDP verbindet sich die parlamentarische Debatte damit mit einer grundsätzlichen Frage: Soll sie die AfD vor allem institutionell isolieren oder ihre Anträge an Inhalt und Verfassungstreue messen?
