Cannabis, Bundesrat

Cannabis: Wer wie im Bundesrat abstimmte

22.03.2024 - 13:24:46 | dpa.de

FĂŒr eine Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Cannabis-Gesetz haben am Freitag im Bundesrat drei LĂ€nder gestimmt.

Bayern, Baden-WĂŒrttemberg und das Saarland votierten dafĂŒr, das Gesetz zu Nachverhandlungen noch einmal in das Kompromissfindungsgremium von Bundestag und Bundesrat zu schicken. Nur so wĂ€re zumindest eine zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens noch möglich gewesen.

Alle anderen BundeslÀnder bis auf Sachsen enthielten sich bei der Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Somit konnte das Gesetz den Bundesrat passieren.

Normalerweise wird in der LĂ€nderkammer einfach per Handheben abgestimmt. Sachsen hatte aber darum gebeten, jedes einzelne Bundesland zur Stimmabgabe aufzurufen.

Hintergrund: Die Regierung aus CDU, SPD und GrĂŒnen in Dresden war sich zuvor nicht einig geworden, wie sie abstimmt. Das galt zwar auch fĂŒr andere LĂ€nder mit Koalitionen aus Gegnern und BefĂŒrwortern der Cannabis-Legalisierung. Diese einigten sich deshalb aber auf Enthaltung.

Im Gegensatz dazu wollte MinisterprĂ€sident Michael Kretschmer (CDU) fĂŒr Sachsen öffentlich deutlich machen, dass er strikt gegen die Cannabis-Legalisierung ist. Er stimmte deshalb fĂŒr eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, wĂ€hrend seine Koalitionspartner von SPD und GrĂŒnen sich fĂŒr Enthaltung aussprachen. Die uneinheitliche Stimme wurde von BundesratsprĂ€sidentin Manuela Schwesig (SPD) als ungĂŒltig gewertet.

Das erinnert an eine spektakulĂ€re Abstimmung im Bundesrat vor genau 22 Jahren. Beim Votum ĂŒber das damalige rot-grĂŒne Zuwanderungsgesetz am 22. MĂ€rz 2002 stimmte der MinisterprĂ€sident von Brandenburg, Manfred Stolpe (SPD), mit Ja, sein Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) dagegen mit Nein.

Stolpes Votum wurde als Entscheidung des Landes gewertet. Doch das Verfassungsgericht stoppte neun Monate spĂ€ter das Gesetz und gab der Klage von sechs unionsgefĂŒhrten LĂ€ndern statt, weil LĂ€nder einheitlich abzustimmen hĂ€tten.

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