Iran-Spionage: Zwei Männer in Hamburg zu Haft verurteilt
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 11:58 Uhr | dpa, AD HOC NEWSUrteil gegen zwei Iran-Auftragnehmer
- Das Hanseatische Oberlandesgericht verhängte gegen einen 54-Jährigen achteinhalb Jahre Haft.
- Ein 43 Jahre alter Mann muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
- Das Gericht sah die Ausspähung von Josef Schuster und Volker Beck als erwiesen an.
- Der ältere Angeklagte bereitete zudem einen Brandanschlag auf ein koscheres Geschäft in Berlin vor.
Hamburger Gericht verurteilt zwei Männer
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat zwei Männer wegen geheimdienstlicher Tätigkeit im Auftrag des Iran sowie versuchter Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 54-Jähriger erhielt achteinhalb Jahre Haft, ein 43-Jähriger muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Ausspähung von Schuster und Beck
Nach Überzeugung des Gerichts spionierten die in Dänemark lebenden Männer den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, aus.
Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln bereitete demnach außerdem einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin vor. Das Gericht folgte damit den Forderungen der Bundesanwaltschaft; die Verteidiger hatten Freisprüche verlangt.
Aufträge von iranischer Auslandseinheit
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft erhielt der 54-Jährige seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden.
Er nahm demnach Kontakt zu dem 43-Jährigen auf, um ihn für ein Attentat auf Beck zu gewinnen oder ihn dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Schließlich verständigten sich die beiden laut Anklage auf die zweite Möglichkeit.
Das Urteil fällt in eine Phase, in der deutsche Sicherheitsbehörden Aktivitäten des iranischen Staates und ihm zugerechneter Strukturen in Europa besonders aufmerksam beobachten. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur klassische Spionagevorwürfe, sondern auch mögliche Vorbereitungen gegen Personen und Einrichtungen, die als jüdisch oder proisraelisch wahrgenommen werden.
Der Fall zeigt die besondere Bedeutung sogenannter Ausspähhandlungen. Noch bevor ein Anschlag ausgeführt wird, können Beobachtungen zu Zielpersonen, Tatgelegenheiten und möglichen Helfern strafrechtlich relevant werden, wenn sie in einen konkreten Tatplan eingebunden sind. Für jüdische Einrichtungen, Geschäfte und Repräsentanten jüdischer oder deutsch-israelischer Organisationen bedeutet das zugleich, dass Schutzmaßnahmen nicht allein auf bekannte Gefährdungslagen reagieren können.
Folgen für den Staatsschutz
Mit den Haftstrafen setzt das Gericht ein deutliches Signal gegen die Nutzung von in Europa lebenden Personen für Operationen ausländischer Nachrichtendienste. Das Verfahren macht außerdem sichtbar, dass Ermittlungen mehrere Ebenen verbinden müssen: die Beobachtung potenzieller Ziele, die Anbahnung von Kontakten und die Vorbereitung konkreter Anschläge.
Für die Betroffenen und die Sicherheitsbehörden bleibt der Schutz gefährdeter Personen zentral. Die Verurteilungen können zudem die politische Debatte über den Umgang mit iranischen Revolutionsgarden und deren Auslandseinheit weiter verschärfen, weil der Fall eine Verbindung zwischen geheimdienstlicher Tätigkeit und antisemitisch beziehungsweise proisraelisch motivierten Anschlagszielen beschreibt.
