Neue Organspende-Initiative: Abgeordnetengruppe im Bundestag stellt sich gegen Widerspruchslösung
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 03:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Bundestag ist ein neuer Antrag eingebracht worden, mit dem eine Abgeordnetengruppe aus mehreren Fraktionen eine grundlegende Umstellung bei der Organspende in Deutschland verhindern will.
Abgeordnete gegen Widerspruchslösung
58 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken sprechen sich in dem Antrag ausdrücklich gegen eine Widerspruchsregelung aus. Eine solche Regelung würde nach ihrer Darstellung einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen. Vorgesehen ist, dass der Bundestag in der kommenden Woche erstmals über den Vorstoß berät.
Bereits vorgelegt wurde ein Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von mehr als 200 Abgeordneten, die die Widerspruchslösung einführen will. Erwachsene würden demnach grundsätzlich als Organspender nach dem Tod gelten, sofern sie zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen haben. Derzeit ist für eine Organentnahme eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Schweigen soll keine Zustimmung sein
In dem nun eingebrachten Antrag heißt es, Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Das Recht auf Selbstbestimmung umfasse auch die Freiheit, sich nicht zu entscheiden, ohne Nachteile oder Konsequenzen befürchten zu müssen. Eine Organentnahme ohne explizite Zustimmung berge nach Ansicht der Abgeordnetengruppe zudem Risiken für das Vertrauen in das Gesundheitssystem.
Als zentrale Ursache für die weiterhin niedrige Zahl von Organspenden sehen die Initiatoren ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung bestehender Maßnahmen. Es gehe darum, potenzielle Spender besser zu erreichen und die Dokumentation des Spendewillens zu erleichtern.
Aufforderung an junge Erwachsene geplant
Der Antrag sieht vor, die Bundesregierung mit der Ausarbeitung einer Regelung zu beauftragen, nach der alle Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden sollen, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren. Dabei sollen Zustimmung, Ablehnung und auch eine bewusste Unentschiedenheit als Optionen vorgesehen sein.
Gemeinsam mit den Ländern soll zudem ein Konzept entwickelt werden, wie in Ausweisstellen analoge Eintragungsmöglichkeiten in das bereits bestehende Online-Register zur Spendebereitschaft geschaffen werden können. So soll die Dokumentation des persönlichen Entscheids leichter und breiter zugänglich werden.
Langjährige Debatte über mehr Organspenden
Der Bundestag hatte bereits Ende Juni in einer allgemeinen Aussprache über neue Wege zu mehr Organspenden diskutiert. Ein erster Anlauf für die Einführung einer Widerspruchsregelung war im Jahr 2020 gescheitert. Stattdessen setzte das Parlament damals ein Gesetz in Kraft, das das Zustimmungsprinzip bestätigte, aber mehr Information und eine leichtere Dokumentation des Spendewillens vorsah.
Zu diesen Maßnahmen gehört ein zentrales Online-Register, das allerdings erst mit Verspätung im Jahr 2024 gestartet wurde. Die aktuelle Initiative knüpft an diese Ansätze an, will sie aber durch klare Aufforderungen und zusätzliche Zugangsmöglichkeiten ergänzen.
Hoher Bedarf an Spenderorganen
Der Bedarf an Spenderorganen wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patientinnen und Patienten ist seit Jahren groß. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation stellten im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für andere zur Verfügung – der höchste Stand seit 2012. Gleichzeitig standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen auf Wartelisten für ein Spenderorgan.
Als Problem gilt, dass viele Menschen zwar generell positiv zur Organspende eingestellt sind, ihren Willen aber nicht festhalten. Die nun vorliegenden Initiativen im Bundestag zielen darauf, diese Lücke zu schließen – entweder über eine Widerspruchslösung oder über eine verbindliche, aber freiwillige Entscheidung mit erleichterter Dokumentation.
Organmangel als Dauerproblem des Gesundheitssystems
Die neue Initiative im Bundestag setzt an einem seit Jahren bekannten strukturellen Problem an: Die Zahl der postmortalen Organspenden liegt deutlich unter dem Bedarf, während Wartelisten für Nieren, Lebern und Herzen stabil hoch bleiben. Zugleich zeigt sich in Umfragen immer wieder, dass viele Menschen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ihren Willen aber nicht verbindlich dokumentieren. Genau diese Lücke zwischen Haltung und Handlung nimmt der nun eingebrachte Antrag in den Blick.
Zwischen Selbstbestimmung und staatlicher Verantwortung
Politisch berührt die Auseinandersetzung zwei zentrale Fragen: Wie weit darf der Staat gehen, um lebensrettende Behandlungen zu ermöglichen, und wie stark ist das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende zu gewichten? Die Widerspruchslösung stellt die Logik auf den Kopf, indem sie die Organspende zur Regel und den Widerspruch zur Ausnahme macht. Dem setzen die 58 Abgeordneten ein Modell entgegen, das weiterhin eine aktive Entscheidung verlangt, diese aber deutlich niederschwelliger machen soll – etwa durch Aufforderungen nach dem 18. Geburtstag und zusätzliche Dokumentationswege.
Konsequenzen für Bürger und Versorgung
Für Bürgerinnen und Bürger könnte eine solche Entscheidungspflicht im Lebensverlauf spürbare praktische Folgen haben: Organspende-Erklärungen würden zum normalen Bestandteil administrativer Vorgänge wie Ausweisbeantragungen. Für die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten dürfte entscheidend sein, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zu mehr dokumentierten Zustimmungen führen. Die nun beginnende Debatte im Bundestag ist daher nicht nur eine abstrakte ethische Auseinandersetzung, sondern berührt unmittelbar die Chancen auf ein Spenderorgan für tausende warteende Menschen in Deutschland.
