Notfallversorgung: Bundestag beschlieĂt Reform mit INZ
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 10:10 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSVersorgungsebenen werden neu verknĂŒpft
- Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Stimmen der Koalition und der GrĂŒnen.
- Die Linke und die AfD enthielten sich bei der Abstimmung am Donnerstag.
- Integrierte Notfallzentren sollen Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und ErsteinschÀtzung verbinden.
Bundestag ordnet Notfallversorgung neu
Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und der GrĂŒnen beschlossen, wĂ€hrend sich Linke und AfD enthielten.
Drei Bereiche sollen zusammenarbeiten
Das Gesetz zielt darauf, den vertragsÀrztlichen Notdienst, die Notaufnahmen der KrankenhÀuser und die Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen. Dadurch sollen Patienten in Akut- und NotfÀllen schneller die passende Behandlung erhalten.
Die Rufnummer 116117 der KassenĂ€rztlichen Vereinigungen soll ausgebaut werden. Sie soll kĂŒnftig stĂ€rker zur Steuerung von Patienten beitragen und die ambulante Versorgung bei dringenden Beschwerden unterstĂŒtzen.
Integrierte Zentren als zentrale Anlaufstelle
Ein Kern des Gesetzes sind digital vernetzte Integrierte Notfallzentren. Sie sollen flĂ€chendeckend eine ambulante Erstversorgung gewĂ€hrleisten und die verschiedenen Angebote an einem Standort zusammenfĂŒhren.
Die Zentren bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen ErsteinschÀtzungsstelle. Diese Stelle soll den Behandlungsbedarf bewerten und Patienten in die jeweils geeignete Versorgungsebene leiten.
Die Reform reagiert auf eine seit Jahren zunehmende Belastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 rund 13 Millionen ambulante NotfĂ€lle in deutschen KrankenhĂ€usern behandelt, fĂŒnf Prozent mehr als im Vorjahr. Damit versorgten die Notaufnahmen durchschnittlich etwa 35.600 Menschen pro Tag.
Der zentrale Ansatz des beschlossenen Gesetzes ist eine verbindlichere Steuerung: Patienten sollen abhÀngig von der Dringlichkeit in eine Notaufnahme, eine ambulante Notdienstpraxis, eine Videosprechstunde oder eine andere geeignete Versorgung geleitet werden. Die engere Verbindung von 112 und 116117 soll Doppelstrukturen verringern und die ZustÀndigkeiten bei akuten Beschwerden klarer machen.
Umsetzung entscheidet ĂŒber Entlastung
FĂŒr Patienten dĂŒrfte die Reform vor allem dann spĂŒrbar werden, wenn die ErsteinschĂ€tzung tatsĂ€chlich rund um die Uhr funktioniert und die vorgesehenen Anlaufstellen ausreichend besetzt sind. Die geplanten Integrierten Notfallzentren benötigen dafĂŒr RĂ€ume, digitale Systeme und zusĂ€tzliches medizinisches Personal.
Offen bleibt damit, wie schnell die LĂ€nder die Standorte planen und wie die laufenden Kosten verteilt werden. Die Reform kann die Versorgung besser verzahnen, ersetzt aber weder fehlende FachkrĂ€fte noch freie KrankenhauskapazitĂ€ten. FĂŒr lebensbedrohliche NotfĂ€lle bleibt die 112 der direkte Weg zum Rettungsdienst; bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden soll die 116117 stĂ€rker zur ersten Anlaufstelle werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
ZDFheute: âReform der Notfallversorgung: Was sich Ă€ndern sollâ (15.10.2026)
Der Beitrag bestÀtigt die geplante Neuordnung und stellt die digitale ErsteinschÀtzung sowie die Vernetzung von 112 und 116117 heraus. Einen Schwerpunkt legt er auf die Belastung der Notaufnahmen und auf offene Fragen bei Personal und Finanzierung.
FOCUS online: âNotfallreform sieht âFast-Laneâ vor: Wer vorher anruft, kommt schneller dranâ (14.10.2026)
Der Artikel beschreibt die geplante Akutleitstelle und die Integrierten Notfallzentren aus Patientensicht. Anders als der ZDF-Beitrag betont er zusĂ€tzlich mögliche Folgen fĂŒr RettungseinsĂ€tze, Kosten und die Finanzierung der neuen Strukturen.
Beide BeitrÀge sehen die bessere Patientensteuerung als Kern der Reform. Unterschiede bestehen vor allem bei der Gewichtung praktischer Folgen; als offene Punkte bleiben die personelle Ausstattung, die Finanzierung und die konkrete Umsetzung in den LÀndern.
