PhÀnomen oder Einzelfall? Beratung zu Messerattacken
26.05.2023 - 16:54:40 | dpa.de
Nach mehreren Messerattacken mit teils tödlichen Folgen prĂŒfen die Justizministerien der LĂ€nder, ob strafrechtlicher Handlungsbedarf besteht. «Wir wollen prĂŒfen, ob es sich um singulĂ€re Ereignisse handelt oder um ein PhĂ€nomen», sagte Berlins neue Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) nach der Justizministerkonferenz der LĂ€nder.
Die Angriffe in der Ăffentlichkeit hĂ€tten das SicherheitsgefĂŒhl der Bevölkerung beeintrĂ€chtigt. «Wir haben beschlossen, die kriminologische Zentralstelle damit zu beauftragen, ein Lagebild ĂŒber die bundesweite Entwicklung der Messerangriffe vorzulegen», betonte Badenberg. Zudem werde die Forschungseinrichtung von Bund und LĂ€ndern gebeten, den Umgang des Themas bei der Strafverfolgung darzustellen.
Verbesserter Informationsaustausch
Schleswig-Holstein hatte gemeinsam mit Hamburg VorschlĂ€ge fĂŒr eine bessere Datengrundlage und einen verbesserten Informationsaustausch der Behörden gemacht. Hintergrund war die tödliche Messerattacke von Brokstedt in einem Regionalzug.
Der Fall habe unter anderem Defizite und Unsicherheiten in der Kommunikation zwischen Behörden offenbart, erklĂ€rte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (GrĂŒne) in Berlin. So sei es fĂŒr die Staatsanwaltschaft nicht einfach, den auslĂ€nderrechtlichen Status von Beschuldigten zu ermitteln. Erforderlich sei darum eine zentrale Eingangsstelle fĂŒr derartige Informationen. «Da mĂŒssen wir pragmatischer und weniger bĂŒrokratisch werden», mahnte Gallina.
Der PalĂ€stinenser Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Zug von Kiel nach Hamburg bei Brokstedt FahrgĂ€ste mit einem Messer angegriffen und zwei Menschen im Alter von 17 und 19 Jahren getötet haben. FĂŒnf weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe erhob Ende April Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes.
Keine Diskussion ĂŒber Letzte Generation
Insgesamt tauschten sich die Justizministerinnen und -minister ĂŒber knapp 70 Themen aus. Die Diskussion um die Strafverfolgung von Aktionen der Klimagruppe Letzte Generation und eine mögliche Einstufung als kriminielle Vereinigung gehörte nicht dazu, betonten die Ressortchefs. Vielmehr seien 50 rechtspolitische Initiativen fĂŒr die bundespolitische Gesetzgebung entstanden, erklĂ€rte Berlins Senatorin Badenberg. Dazu zĂ€hlen unter anderem:
LĂ€ngere Aufbewahrungsfrist von Ermittlungen bei Sexualstraftaten:
Daten zu entsprechenden Verfahren sollen kĂŒnftig zehn Jahre lang aufbewahrt werden können. Bislang werden Akten zu eingestellten Verfahren fĂŒnf Jahre verwahrt, beziehungsweise zwei Jahre im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeichert. Insbesondere mit Blick auf die AufklĂ€rung von MissbrauchsvorwĂŒrfen innerhalb der Kirche habe sich gezeigt, dass dies Ermittlungen erschwere, wenn es etwa um das Thema GlaubwĂŒrdigkeit gehe. «Deshalb mĂŒssen unsere Strafverfolger in solchen schweren FĂ€llen auch Zugriff auf Ă€ltere Akten bekommen», betonte Bayerns Minister Georg Eisenreich.
Geldautomatensprengungen:
Mit einem «Drei-SĂ€ulen-Konzept» soll der drastisch gestiegene Anzahl der FĂ€lle begegnet werden. So sollen Banken und Automatenbetreiber gebeten werden, baulich und mit moderner Technik wie Farbpatronen fĂŒr Geldscheine, potenzielle TĂ€ter abzuschrecken. Die FĂ€lle sollen bei bestimmten Staatsanwaltschaften konzentriert werden. Zudem halten die LĂ€nder eine ĂberprĂŒfung der bisherigen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe fĂŒr erforderlich.
Verfassungsfeinde:
Die Justizressorts wollen Bewerberinnen und Bewerber, «die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekĂ€mpfen», vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschlieĂen. Es soll geprĂŒft werden, ob dafĂŒr gesetzliche Ănderungen erforderlich sind. Zuletzt hatte der Fall der bei einer GroĂrazzia gegen die «ReichsbĂŒrger»-Szene inhaftierten Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann fĂŒr Schlagzeilen gesorgt. Diese darf vorerst nicht weiter als Richterin tĂ€tig sein, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem dienstgerichtlichen Verfahren entschieden hat.
Anhebung des Streitwerts vor Amtsgerichten:
Die seit 1993 geltende Grenze soll von 5000 auf 8000 Euro angehoben werden. Nötig ist dafĂŒr nun eine Ănderung des Gerichtsverfassungsgesetzes auf Bundesebene. Neben der höheren Grenze beim Streitwert war die Konferenz dafĂŒr, einige Sachgebiete - Nachbar- und Fluggastrechte - unabhĂ€ngig vom Streitwert bei Amtsgerichten anzusiedeln. Die Höhe des Streitwerts bestimmt, vor welchem Gericht ein zivilrechtliches Verfahren erfolgt: Liegt der Streitwert derzeit unter 5000 Euro, ist ein Amtsgericht zustĂ€ndig, ĂŒbersteigt er diesen Wert, ist es das jeweilige Landgericht.
Digitalisierung der Justiz:
Vor der Konferenz trafen sich die LĂ€nder mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zum Digital-Gipfel. Nach monatelangem Streit, der das Herbsttreffen der Justizressorts im November 2022 ĂŒberschattet hatte, hat sich die AtmosphĂ€re deutlich verbessert. In den vergangenen Wochen und Monaten seien «groĂe Fortschritte» erzielt worden, so Bayerns Minister Eisenreich. Die LĂ€nder verstĂ€ndigten sich mit dem Bund auf eine PrioritĂ€tenliste.
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
