Schufa-Score: BGH hebt Urteile auf und verweist FĂ€lle zurĂŒck
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 09:40 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBerufungsgericht muss Schufa-FĂ€lle neu prĂŒfen
- Der Bundesgerichtshof hob die Berufungsurteile zur Auskunft ĂŒber Schufa-Scorewerte auf.
- Die KlĂ€ger hatten Auskunft ĂŒber die Berechnung ihrer Werte und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verlangt.
- Im neuen Verfahren sollen sie Fehler in ihren KlageantrÀgen korrigieren können.
- Der Streit betrifft das alte Scoring, das bis Ende 2028 abgeschafft werden soll.
BGH verweist Schufa-Verfahren zurĂŒck
Der Bundesgerichtshof hat die Berufungsurteile zur Auskunftspflicht der Schufa ĂŒber Scorewerte aufgehoben und die FĂ€lle zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurĂŒckverwiesen. Die bisherigen Feststellungen reichten nach Angaben des Gerichts nicht aus, um die Verurteilung der Schufa zur Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung zu rechtfertigen.
Streit ĂŒber Berechnung der Scorewerte
Die KlĂ€ger verlangten Auskunft darĂŒber, wie die Schufa ihre Scorewerte berechnet, sowie die Erstattung auĂergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Die Landgerichte hatten die Klagen abgewiesen, wĂ€hrend das Berufungsgericht teilweise zugunsten der KlĂ€ger entschieden hatte.
Der BGH beanstandete, dass die Voraussetzungen einer automatisierten Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung oder einer vergleichbar erheblichen BeeintrĂ€chtigung nicht ausreichend geprĂŒft worden seien. Das Berufungsgericht muss deshalb die maĂgeblichen Anspruchsvoraussetzungen erneut feststellen.
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Neues Verfahren soll offene Fragen klÀren
Im wiedereröffneten Berufungsverfahren erhalten die KlĂ€ger Gelegenheit, MĂ€ngel in ihren KlageantrĂ€gen zu beheben. AnschlieĂend soll das Berufungsgericht ĂŒber den Anspruchsgrund und die Reichweite des Auskunftsanspruchs entscheiden.
Das Verfahren betrifft noch das alte Scoring der Schufa. Seit MĂ€rz 2026 verwendet die Auskunftei einen neuen Score, der fĂŒr Verbraucher leichter nachvollziehbar sein soll; der alte Score soll bis Ende 2028 abgeschafft werden.
Das Urteil betrifft ein Spannungsfeld zwischen dem Datenschutzrecht und der praktischen Bedeutung von BonitĂ€tsbewertungen. Der Schufa-Score flieĂt bei Kreditvergaben, MietvertrĂ€gen, MobilfunkvertrĂ€gen und weiteren AlltagsgeschĂ€ften ein. FĂŒr Verbraucher ist deshalb entscheidend, welche Informationen ĂŒber sie verarbeitet werden und in welchem Umfang sie die Berechnung nachvollziehen und ĂŒberprĂŒfen können.
Der Bundesgerichtshof hat die Berufungsurteile nicht inhaltlich zugunsten der Schufa abschlieĂend bestĂ€tigt, sondern wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Frage, ob das alte Scoring als automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder vergleichbar erheblicher BeeintrĂ€chtigung einzuordnen ist. Davon hĂ€ngt ab, wie weit die Auskunftspflichten nach der DSGVO reichen.
Altes Verfahren bleibt entscheidend
Die weitere KlĂ€rung erfolgt nun beim Berufungsgericht. Dort können die KlĂ€ger ihre AntrĂ€ge nachbessern; anschlieĂend mĂŒssen die Voraussetzungen des Anspruchs und dessen Reichweite konkret festgestellt werden. FĂŒr Verbraucher schafft der Beschluss daher noch keinen allgemein abschlieĂenden Anspruch auf Offenlegung sĂ€mtlicher Berechnungsformeln.
Praktisch ist die Entscheidung dennoch relevant, weil sie die Anforderungen an gerichtliche PrĂŒfungen automatisierter BonitĂ€tsbewertungen prĂ€zisiert. Zugleich bezieht sich der Streit auf das frĂŒhere Verfahren: Der seit MĂ€rz 2026 verwendete neue Score soll nachvollziehbarer sein, wĂ€hrend der alte Wert bis Ende 2028 auslaufen soll. Die Wirkung des aktuellen Verfahrens reicht damit vor allem in die Ăbergangsphase zwischen beiden Modellen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Deutschlandfunk: âBundesgerichtshof urteilt zu Transparenz beim alten Schufa-Scoreâ (21.10.2026)
Der Beitrag ordnet die Klage von vier Privatpersonen dem alten Score zu und grenzt sie vom im MĂ€rz eingefĂŒhrten neuen Wert ab. Damit bestĂ€tigt er den zeitlichen Anwendungsbereich des Verfahrens und betont zugleich die geplante Abschaffung des alten Scores bis Ende 2028.
BR: âBundesgerichtshof entscheidet ĂŒber Schufa-Scoreâ (21.10.2026)
Der Beitrag stellt die Frage in den Mittelpunkt, wie umfassend die Schufa Betroffene ĂŒber die Berechnung ihrer BonitĂ€t informieren muss. Gemeinsam ist beiden BeitrĂ€gen die Einordnung als Transparenzstreit ĂŒber den alten Score; offen bleibt die konkrete Reichweite des Auskunftsanspruchs im weiteren Berufungsverfahren.
Die Berichte stimmen beim Bezug auf das alte Scoring ĂŒberein, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte: Der Deutschlandfunk hebt den Ăbergang zum neuen Score hervor, wĂ€hrend der BR die Informationspflicht gegenĂŒber Betroffenen fokussiert.

