ZuckergetrÀnkesteuer: Kabinett plant bis zu 0,32 Euro je Liter
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 11:09 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSSteuerstaffel und Ausnahmen
- Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 auf gezuckerte GetrÀnke mit mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter erhoben werden.
- Bis 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter gelten 0,26 Euro je Liter, darĂŒber 0,32 Euro je Liter.
- FĂŒr kleine unabhĂ€ngige Hersteller bis 70.000 Liter sind Ausnahmen vorgesehen; eine weitere Befreiung bis 1 Million Liter braucht EU-Genehmigung.
Bundeskabinett beschlieĂt Vorlage zur ZuckergetrĂ€nkesteuer
Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe fĂŒr die Regierungsfraktionen zur EinfĂŒhrung einer ZuckergetrĂ€nkesteuer beschlossen. Wird die Abgabe vom Deutschen Bundestag beschlossen, soll sie ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden.
Tarif richtet sich nach Zuckergehalt
Besteuert werden sollen gezuckerte GetrĂ€nke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens 5 Gramm pro 100 Milliliter. FĂŒr die Stufe zwischen 5 und 8 Gramm sind 0,26 Euro je Liter vorgesehen, bei einem höheren Zuckergehalt 0,32 Euro je Liter.
Viele gesĂŒĂte GetrĂ€nke betroffen
Die Regelung soll unter anderem Limonaden, gesĂŒĂte Fruchtschorlen, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar und Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz erfassen. Auch zuckerhaltige Sirupe und Konzentrate fĂŒr die GetrĂ€nkezubereitung, etwa Postmix-Produkte oder Sirup fĂŒr Trinkwassersprudler, sollen darunterfallen.
Ausnahmen fĂŒr SĂ€fte und Alternativen
Ausgenommen werden sollen alkoholhaltige GetrĂ€nke sowie alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreie Liköre und alkoholfreie Cocktails. Gleiches gilt fĂŒr Milch-, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte, ungesĂŒĂte Schorlen sowie GetrĂ€nke, die ausschlieĂlich mit SĂŒĂungsmitteln gesĂŒĂt sind.
Hersteller und GroĂhandel als Steuerschuldner
Steuerschuldner sollen Hersteller beziehungsweise der GroĂhandel sein. FĂŒr kleine unabhĂ€ngige Hersteller mit einer jĂ€hrlichen Produktion von bis zu 70.000 Litern sind Ausnahmen vorgesehen.
Weitere Befreiung braucht EU-Zustimmung
ZusĂ€tzlich soll eine Befreiung fĂŒr Betriebe bis zu 1 Million Liter gelten. Das Inkrafttreten dieser Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EuropĂ€ische Kommission.
Hunderte Millionen Euro Mehreinnahmen
Der Bund erwartet 690 Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028. FĂŒr die Jahre 2028 bis 2031 werden jĂ€hrliche Einnahmen zwischen 875 und 890 Millionen Euro veranschlagt.
Das Geld soll dazu beitragen, die BeitrĂ€ge fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Die endgĂŒltige EinfĂŒhrung hĂ€ngt vom Beschluss des Deutschen Bundestages ab.
Die geplante ZuckergetrĂ€nkesteuer verbindet zwei Ziele: Sie soll zusĂ€tzliche Einnahmen fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung mobilisieren und Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Der Ansatz folgt einem abgestuften Tarif, der GetrĂ€nke mit höherem Zuckeranteil stĂ€rker belastet. Damit richtet sich der finanzielle Anreiz nicht nur auf den Konsum, sondern auch auf die Rezepturen der Anbieter.
FĂŒr Verbraucher hĂ€ngt die konkrete Auswirkung davon ab, ob Hersteller die Abgabe selbst tragen, den Preis erhöhen oder den Zuckergehalt ihrer GetrĂ€nke verĂ€ndern. Erfasst werden zahlreiche gesĂŒĂte ErfrischungsgetrĂ€nke, wĂ€hrend Produkte ohne Zuckerzusatz, mit SĂŒĂungsmitteln sowie mehrere Milch-, Saft- und alkoholfreie Alternativen ausgenommen bleiben. Die Regelung ist damit weniger breit als eine allgemeine Abgabe auf alle sĂŒĂen Lebensmittel.
Umsetzung und politische Folgen
Der Beschluss des Bundeskabinetts ist noch nicht das Inkrafttreten der Steuer. ZunĂ€chst muss der Deutsche Bundestag ĂŒber die Vorlage entscheiden; als Starttermin ist der 1. Juli 2027 vorgesehen. Die Ausnahmen fĂŒr kleinere Hersteller und die zusĂ€tzliche Befreiung fĂŒr Betriebe bis zu einer Million Liter stehen teilweise unter beihilferechtlichem Vorbehalt der EuropĂ€ischen Kommission.
Die veranschlagten Mehreinnahmen steigen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 925 Millionen Euro im Jahr 2028. FĂŒr die weitere Entwicklung wird entscheidend sein, wie viele Anbieter ihre Produkte reformulieren und wie die Steuer in den Endpreisen weitergegeben wird.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: âBundesregierung einigt sich bei Zuckersteuer offenbar auf...â (13.10.2026)
Der Beitrag ordnet die Einigung politisch ein und nennt ebenfalls den Start zum 1. Juli 2027, die Schwellenwerte und die erwarteten Einnahmen. Einen Schwerpunkt legt er auf die vorausgegangenen WiderstÀnde innerhalb der Regierung.
ZDFheute: âZuckersteuer-Streit beigelegt: Bundesregierung einigt sichâ (13.10.2026)
Der Artikel bestÀtigt das zweistufige Modell und die geplanten Ausnahmen. Anders als die tagesschau betont er zusÀtzlich die politische Vorgeschichte und die Abgrenzung zu Light-Produkten; offen blieb zu diesem Zeitpunkt noch der formale Kabinettsbeschluss.
Beide BeitrĂ€ge stimmen bei Tarifmodell, Schwellenwert und geplantem Start ĂŒberein. Unterschiede liegen vor allem bei der politischen Einordnung und beim Zeitpunkt der Darstellung; der weitere parlamentarische Verlauf bleibt der nĂ€chste Verfahrensschritt.
