Zuckersteuer: Kabinett beschlieĂt Abgabe ab Juli 2027
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 11:20 Uhr | dpa, AD HOC NEWSSteuerstart im Juli 2027
- Der Steuervorschlag gilt fĂŒr GetrĂ€nke mit mindestens fĂŒnf Gramm Zucker je 100 Milliliter.
- Ausgenommen sind unter anderem Alkohol, alkoholfreie Biere und Weine, reine SÀfte sowie Zero-GetrÀnke.
- FĂŒr 2027 rechnet der Bund mit 690 Millionen Euro Einnahmen, fĂŒr 2028 mit 925 Millionen Euro.
Das Bundeskabinett hat in Berlin einen Vorschlag fĂŒr eine zusĂ€tzliche Steuer auf zuckerhaltige GetrĂ€nke auf den Weg gebracht.
Softdrinks im Mittelpunkt
Betroffen wĂ€ren vor allem Limonaden, Eistees, Energydrinks und FruchtsaftgetrĂ€nke mit Zuckerzusatz. MaĂgeblich ist ein Gesamtzuckergehalt von mindestens fĂŒnf Gramm pro 100 Milliliter.
GetrĂ€nke mit SĂŒĂungsmitteln, sogenannte Zero-GetrĂ€nke, sollen ebenso steuerfrei bleiben wie reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte sowie ungesĂŒĂte Schorlen. Alkoholische GetrĂ€nke und alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails fallen ebenfalls nicht unter die geplante Abgabe.
Zwei Stufen nach Zuckergehalt
Die Steuer soll in zwei Stufen nach dem Zuckergehalt berechnet werden. FĂŒr kleine Hersteller sind Ausnahmen vorgesehen; als mögliche Grenze nennt die Bundesregierung eine Jahresproduktion von höchstens einer Million Litern.
Diese Befreiung muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Die genaue Ausgestaltung der Ausnahme steht daher noch aus.
Bundestag entscheidet ĂŒber Gesetz
In Kraft treten soll die Steuer am 1. Juli 2027. Der Bundestag muss den Vorschlag der Koalitionsfraktionen noch beraten und beschlieĂen.
Die erwarteten Einnahmen sollen dazu beitragen, die BeitrĂ€ge fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Zugleich soll der finanzielle Anreiz die Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer GetrĂ€nke zu senken.
Steuer zwischen Lenkung und Finanzierung
Die geplante Abgabe verfolgt zwei Ziele: Sie soll zusĂ€tzliche Einnahmen fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung erschlieĂen und GetrĂ€nkehersteller zu RezeptĂ€nderungen bewegen. Der Ansatz setzt damit nicht allein am Konsum, sondern auch am Produktangebot an. Je stĂ€rker der Zuckergehalt berĂŒcksichtigt wird, desto gröĂer ist der Anreiz, GetrĂ€nke neu zu formulieren.
FĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher dĂŒrfte die konkrete Belastung davon abhĂ€ngen, ob Hersteller die Steuer vollstĂ€ndig weitergeben, ihre Produkte anpassen oder Preissteigerungen vermeiden. Betroffen wĂ€ren vor allem klassische Softdrinks, Eistees, Energydrinks und gesĂŒĂte FruchtsaftgetrĂ€nke. Zero-GetrĂ€nke sowie reine SĂ€fte und ungesĂŒĂte Schorlen blieben nach dem Kabinettsvorschlag auĂen vor.
Parlament und EU mĂŒssen noch entscheiden
Politisch ist der Kabinettsbeschluss noch nicht das Ende des Verfahrens. Der Bundestag muss die Regelung beraten und beschlieĂen. ZusĂ€tzlich hĂ€ngt die geplante Ausnahme fĂŒr kleinere Hersteller von einer Genehmigung der EU-Kommission ab. Damit bleiben zentrale Fragen zur Reichweite der Entlastung offen.
Die erwarteten Einnahmen geben der Debatte eine finanzpolitische Dimension: FĂŒr 2027 kalkuliert der Bund mit 690 Millionen Euro, fĂŒr 2028 mit 925 Millionen Euro. Zugleich soll die Abgabe gesundheitspolitisch wirken. Ob sie den Zuckerkonsum tatsĂ€chlich senkt, wird davon abhĂ€ngen, wie stark Hersteller ihre Rezepturen verĂ€ndern und wie die Preise im Handel reagieren.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: âBundesregierung einigt sich bei Zuckersteuer offenbar auf Zwei-Stufen-Modellâ (14.10.2026)
Der Bericht bestĂ€tige die Einigung der schwarz-roten Koalition und hebe die geplanten SteuersĂ€tze von 26 beziehungsweise 32 Cent je Liter hervor. Er setze einen stĂ€rkeren Schwerpunkt auf den politischen Widerstand, unter anderem aus den unionsgefĂŒhrten LĂ€ndern, und betone, dass die Steuer neben Einnahmen auch eine Reformulierung der GetrĂ€nke fördern solle.
Deutschlandfunk: âRegierung Zuckersteuer im Bundeskabinettâ (14.10.2026)
Der Beitrag bestĂ€tige den Kompromiss, die zweistufige Ausgestaltung und die geplanten Ausnahmen fĂŒr kleinere Hersteller. Anders als der ausfĂŒhrlichere Bericht richte er den Schwerpunkt auf den Kabinettsbeschluss und die politischen Ziele der Abgabe; offen bleibe weiterhin die parlamentarische Umsetzung.
MedienĂŒbergreifend bestehe Einigkeit ĂŒber den Kompromiss und den geplanten Start im Juli 2027. Unterschiede lĂ€gen vor allem bei der Gewichtung von Einnahmeziel, Gesundheitswirkung und innerkoalitionĂ€rem Widerstand.
