BPOL NRW: Fahndungstreffer: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
18.06.2026 - 12:54:57 | presseportal.deGegen 12:20 Uhr trafen Bundespolizisten in der Mittagszeit im Dortmunder Hauptbahnhof auf einen 25-Jährigen. Bei der Überprüfung seiner Daten stellten sie eine Fahndungsausschreibung fest. Die Staatsanwaltschaft Dortmund fahndete nach dem Wohnungslosen aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Dortmund. Das Gericht hatte den deutschen Staatsbürger im Januar 2024 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 720,00 Euro oder ersatzweise zu 36 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Beamten nahmen den Verurteilten vor Ort fest und brachten ihn zur Wache. Dort machte der Mann nach mehreren Telefonaten einen Freund ausfindig, der den geforderten Betrag aufbringen konnte. Nach dem Ausstellen einer Quittung entließen die Beamten den Deutschen.
Kurze Zeit später, gegen 15:10 Uhr, erschien eine Frau auf der Wache der Bundespolizei am Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Die ukrainische Staatsangehörige gab gegenüber den Beamten an, dass gegen sie ein Haftbefehl vorliegen könnte. Bei der anschließenden Überprüfung ihrer Daten stellten die Einsatzkräfte einen Haftbefehl des Amtsgerichts Bochum fest. Die wohnungslose Frau war im April 2025 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 450,00 Euro verurteilt worden. Da sie das Geld nicht aufbringen konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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