Kriminalität, Polizei

Erhebliche Abstandsverstöße sind kein Kavaliersdelikt - Polizei warnt vor unterschätzter Gefahr

09.02.2026 - 14:22:01 | presseportal.de

Grimmen - Bereits am 20. Januar 2026 war der Videowagen des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen auf der Bundesautobahn 20 zwischen den Anschlussstellen Grimmen West und Grimmen Ost in Fahrtrichtung Stettin im Einsatz.

POL-NB: Erhebliche Abstandsverstöße sind kein Kavaliersdelikt - Polizei warnt vor unterschätzter Gefahr - Bild: presseportal.de
POL-NB: Erhebliche Abstandsverstöße sind kein Kavaliersdelikt - Polizei warnt vor unterschätzter Gefahr - Bild: presseportal.de

Gegen 08:00 Uhr näherte sich auf der linken Fahrspur ein Mercedes AMG E 53 dem Videofahrzeug von hinten und schloss dabei schnell und vor allem deutlich zu dicht auf. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 152 km/h unterschritt der Mercedes den erforderlichen Sicherheitsabstand erheblich.

Bei dieser Geschwindigkeit wäre ein Mindestabstand von 76 Metern erforderlich gewesen. Nach Toleranzabzug betrug der tatsächliche Abstand jedoch nicht einmal 15 Meter.

Doch damit nicht genug: Nach dem Überholen des Videofahrzeugs setzte der Mercedes seine Fahrt auf der linken Fahrspur fort und fuhr anschließend bei einer Geschwindigkeit von 166 km/h auch auf einen vorausfahrenden BMW viel zu dicht auf. Der von den Polizeibeamten errechnete Abstand betrug etwas mehr als 21 Meter - erforderlich wären mindestens 83 Meter gewesen.

Im weiteren Verlauf verließ der Mercedes die Autobahn und fuhr auf den Rügenzubringer in Richtung Stralsund. Dort überschritt er zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h.

Nach dem Anhalten des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass es sich bei der Fahrzeugführerin um eine 19-jährige deutsche Fahranfängerin handelte, die sich noch in der Probezeit befand. Sie erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von mehr als 600 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Darüber hinaus wird sie sich als Fahranfängerin voraussichtlich auch mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde auseinandersetzen müssen, unter anderem mit einer möglichen Nachschulung.

Ein weiterer Abstandsverstoß wurde am 30. Januar 2026 festgestellt. Gegen 17:00 Uhr war der Videowagen auf der Bundesstraße 96 auf der Insel Rügen zwischen den Anschlussstellen Garz und Altefähr unterwegs.

Hier fuhr ein Lkw Mercedes Sprinter dem Videofahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 93 km/h bis auf lediglich acht Meter auf. Erforderlich wäre in diesem Fall ein Sicherheitsabstand von 46,5 Metern gewesen. Den 24-jährigen Fahrzeugführer aus Berlin erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die große Gefahr durch zu geringe Sicherheitsabstände hin. Üblicherweise wird vom Erkennen einer Gefahrensituation bis zum Betätigen des Bremspedals von einer Reaktionszeit von etwa einer Sekunde ausgegangen.

Bei 100 km/h legt ein Fahrzeug in dieser Zeit bereits rund 28 Meter zurück, bei 150 km/h sogar knapp 42 Meter - noch bevor überhaupt mit dem Bremsen begonnen wird. Hinzu kommt anschließend der eigentliche Bremsweg.

Eine erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist daher keinesfalls als Kavaliersdelikt zu werten. Sie stellt eine ebenso hohe Gefahr im Straßenverkehr dar wie ein erhebliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und sollte keinesfalls unterschätzt werden.

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