BGH, Preisbindung

BGH kippt Preisbindung fĂŒr auslĂ€ndische Versandapotheken

17.07.2025 - 09:29:54 | dts-nachrichtenagentur.de

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die frĂŒhere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung nicht auf Versandapotheken anwendbar ist, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansĂ€ssig sind.

Logo einer Apotheke (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Das teilte BGH am Donnerstag mit. Demnach wurde die Praxis einer niederlÀndischen Versandapotheke, BonusprÀmien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu gewÀhren, als nicht unlauter eingestuft. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Verband, der die Interessen bayerischer Apotheker vertritt, gegen ein niederlÀndisches Pharmaunternehmen geklagt.

Dieses Unternehmen hatte in den Jahren 2012 und 2013 verschreibungspflichtige Medikamente nach Deutschland reimportiert und dabei Boni an Patienten gewĂ€hrt, die Rezepte einlösten. Der Verband sah darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung und forderte Unterlassung sowie Erstattung von Abmahnkosten. Das Landgericht und das Oberlandesgericht MĂŒnchen hatten der Klage zunĂ€chst stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidungen jedoch auf, da die frĂŒhere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung gegen die Warenverkehrsfreiheit der EU verstieß und somit nicht auf die niederlĂ€ndische Versandapotheke anwendbar war. Daten, dass ohne die Arzneimittelpreisbindung die Aufrechterhaltung einer sicheren und flĂ€chendeckenden Arzneimittelversorgung und deshalb die Gesundheit der Bevölkerung gefĂ€hrdet sei, seien nicht vorgelegt worden, so die Karlsruher Richter (Urteil vom 17. Juli 2025 - I ZR 74/24).

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