Thema: Tätigkeitsstätte

Fahrtkosten, Selbständigen

Fahrtkosten von Selbständigen: BFH stuft Lotsrevier nicht als Betriebsstätte ein

Ein ruhiges Hafenbecken im morgendlichen Nebel mit einem in der Ferne fahrenden Lotsenboot. - Foto: ĂĽber boerse-global.de
Ein ruhiges Hafenbecken im morgendlichen Nebel mit einem in der Ferne fahrenden Lotsenboot. - Foto: ĂĽber boerse-global.de

Ein Seelotsenrevier zählt steuerlich nicht als feste Tätigkeitsstätte; ein Finanzgericht erlaubt zudem den vollen Abzug beruflicher Wohnkosten.

boerse-global.de, 05.10.26 14:48 Uhr
Ein minimalistischer Konferenztisch in einem modernen deutschen Regierungsgebäude bei Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer Konferenztisch in einem modernen deutschen Regierungsgebäude bei Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de
Ein Taschenrechner zeigt Zahlen mit unscharfen Finanzdokumenten und einem Stift im Hintergrund, der Finanzberechnungen und Gesetzesänderungen symbolisiert. - Foto: über boerse-global.de
Ein Taschenrechner zeigt Zahlen mit unscharfen Finanzdokumenten und einem Stift im Hintergrund, der Finanzberechnungen und Gesetzesänderungen symbolisiert. - Foto: über boerse-global.de
Ein Taschenrechner, ein Stapel Euro-Banknoten und ein Dokument mit der Aufschrift „Jahressteuergesetz 2026“ auf einem modernen Schreibtisch. - Foto: über boerse-global.de
Ein Taschenrechner, ein Stapel Euro-Banknoten und ein Dokument mit der Aufschrift „Jahressteuergesetz 2026“ auf einem modernen Schreibtisch. - Foto: über boerse-global.de