Thema: Wartepflicht

Kündigungsschutz, Wartepflicht

Kündigungsschutz: LAG kippt Wartepflicht bei Schwerbehinderung

Ein Schreibtisch in einem Büro mit einer Rechtsakte, einer Lesebrille und einem Füllfederhalter bei natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de
Ein Schreibtisch in einem Büro mit einer Rechtsakte, einer Lesebrille und einem Füllfederhalter bei natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de

Das LAG Baden-Württemberg stellt klar: Die Zwei-Wochen-Kündigungsfrist läuft auch bei laufendem Schwerbehindertenverfahren ungehindert weiter.

boerse-global.de, 20.08.26 21:39 Uhr