Thema: Wiederholungskündigung

BAG, Wiederholungskündigung

BAG erlaubt Wiederholungskündigung nach Versäumnisurteil

BAG erlaubt Wiederholungskündigung nach Versäumnisurteil - Foto: über boerse-global.de
BAG erlaubt Wiederholungskündigung nach Versäumnisurteil - Foto: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht erlaubt Arbeitgebern, dieselben Kündigungsgründe nach einem Versäumnisurteil erneut vorzubringen. Eine wichtige Klarstellung für HR-Abteilungen.

boerse-global.de, 08.05.26 04:22 Uhr