Berlin, Deutschland

Herzspezialist muss nach Patiententod erneut vor Gericht

12.06.2026 - 12:00:40 | dpa.de

Ein Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen Totschlags auf. Er forderte eine neue Bewertung möglicher Mordmerkmale.

  • Herzspezialist der CharitĂ© muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. (Archivbild) - Bild: Joerg Carstensen/dpa
    Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. (Archivbild) - Bild: Joerg Carstensen/dpa
  • Der BGHJ hob ein Urteil gegen einen Herzspezialisten nach dem Tod zweier Patienten auf. Der Mann muss erneut vor Gericht. (Archivbild) - Bild: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
    Der BGHJ hob ein Urteil gegen einen Herzspezialisten nach dem Tod zweier Patienten auf. Der Mann muss erneut vor Gericht. (Archivbild) - Bild: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. (Archivbild) - Bild: Joerg Carstensen/dpa Der BGHJ hob ein Urteil gegen einen Herzspezialisten nach dem Tod zweier Patienten auf. Der Mann muss erneut vor Gericht. (Archivbild) - Bild: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der bekannten Berliner Charité nach dem Tod von zwei Patienten muss erneut verhandelt werden. Der in Leipzig ansÀssige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Das Verfahren geht nun an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht Berlin.

BGH: Mordmerkmal der HeimtĂŒcke nicht fehlerfrei bewertet

In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei FĂ€llen zu einer Haftstrafe in Höhe von vier Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren auf Mord plĂ€diert und Revision eingelegt. Insbesondere die Verneinung des Landgerichts zum Mordmerkmal der HeimtĂŒcke sei mit Rechtsfehlern behaftet, erlĂ€uterte die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenates des BGH, Gabriele Cirener. Die Ă€ußeren Tatgeschehen aus der erstinstanzlichen Verhandlung stĂŒnden dagegen fest.

Arzt hatte Narkosemittel ĂŒberdosiert und den Tod zu verantworten 

Demnach hatte der Herzmediziner in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem ĂŒberdosierten Narkosemittel getötet. Dies sei aus Anteilnahme fĂŒr die Patienten und die Angehörigen geschehen. Der Tod der beiden Menschen sei unabwendbar aber zeitlich nicht berechenbar gewesen. Beide Patienten starben den Angaben zufolge wenige Minuten nach der Verabreichung des Narkosemittels «Propofol» an Herzstillstand. 

Die Verteidigung des Mediziners hatte auf Freispruch plÀdiert und ebenfalls Revision eingelegt. Diese verwarf allerdings der BGH. 

Das Landgericht hatte den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. So musste der Arzt nach knapp einem Jahr in Untersuchungshaft zunĂ€chst nicht zurĂŒck ins GefĂ€ngnis. Er muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, solange das Urteil nicht rechtskrĂ€ftig ist. 

Arzt seit August 2022 freigestellt

Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 war er in Untersuchungshaft gekommen. Ins Visier der Ermittler war der 56-JÀhrige nach einem anonymen Hinweis gekommen. Nach Charité-Angaben war dieser im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit VertrauensanwÀlten eingegangen. Dorthin können sich BeschÀftigte der Klinik wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken.

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