AGG-Reform: Kabinett erweitert Diskriminierungsschutz für Mütter
30.05.2026 - 02:02:43 | boerse-global.deDas Bundeskabinett hat am 6. Mai 2026 eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den Weg gebracht. Die Klagefrist für Entschädigungsansprüche steigt von zwei auf vier Monate. Zudem entfällt die Beschränkung auf Massengeschäfte – der Diskriminierungsschutz beim Merkmal Geschlecht wird damit deutlich ausgeweitet.
EuGH-Urteil stärkt Eltern schwerbehinderter Kinder
Flankiert wird die nationale Reform durch europäische Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits im September 2025: Arbeitgeber müssen aktiv werden. Sie sind verpflichtet, feste Arbeitszeiten oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um Eltern schwerbehinderter Kinder nicht indirekt zu diskriminieren. In Deutschland betrifft das über 200.000 minderjährige Kinder mit Schwerbehinderung.
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Selbstständige fordern gleichen Schutz
Doch nicht alle Frauen sind gleichgestellt. Auf der Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten in Lübeck Ende Mai 2026 wurde ein drängendes Problem deutlich: Selbstständige haben keinen gesetzlichen Mutterschutz. Die Kreisarbeitsgemeinschaft des Landkreises Osnabrück und der Verein „Mutterschutz für alle“ fordern verbindliche Regeln für die soziale Absicherung während Schwangerschaft und nach der Geburt.
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz im Fokus
Auch beim betrieblichen Gesundheitsschutz tut sich etwas. Unternehmen müssen strengere Vorgaben beachten, wenn Inkjet-Tinten mit reproduktionstoxischen Stoffen eingesetzt werden. Seit Ende 2024 ist für bestimmte Gefahrstoffe ein Expositionsverzeichnis Pflicht. Bei werdenden oder stillenden Müttern müssen Betriebe unverantwortbare Gefährdungen ausschließen – und diese im Zweifel den Behörden melden.
Zyklusbasiertes Arbeiten als Trend
Menstruation und Wechseljahre am Arbeitsplatz werden zum Thema. Am Frauengesundheitstag Ende Mai 2026 wiesen Experten auf ein alarmierendes Problem hin: Jede zehnte Frau beendet wegen Wechseljahresbeschwerden ihre Erwerbstätigkeit. Beratungsfirmen wie die Cycle Positivity GmbH helfen bereits Großkonzernen bei der Einführung zyklusbasierten Arbeitens. Daten der UN-Frauenrechtskommission zeigen: Gezielte Maßnahmen könnten Fehlzeiten erheblich senken.
Elterngeld verliert an Kaufkraft
Die finanzielle Absicherung von Familien bleibt umstritten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte Ende Mai das Ziel, die Partnerschaftlichkeit bei der Kinderbetreuung zu fördern. Der Koalitionsvertrag sieht höhere Einkommensgrenzen sowie höhere Mindest- und Höchstbeträge vor.
Doch Familienministerin Karin Prien steht unter Sparzwang. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat berechnet: Das Elterngeld hat seit 2007 rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren. 2025 erhielten rund 1,61 Millionen Menschen die Leistung – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
Zwei Millionen Mütter brauchen eine Kur
Die Belastung bleibt hoch. Nach Angaben des Müttergenesungswerks haben rund zwei Millionen Mütter in Deutschland Bedarf an einer Mutter-Kind-Kur. Die vorhandenen Kapazitäten decken nur einen Bruchteil.
Jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit
Der Mikrozensus 2025 zeigt einen neuen Höchststand: 50,6 Prozent der Frauen arbeiten in reduzierter Zeit. Bei Müttern mit minderjährigen Kindern sind es sogar 66,4 Prozent. Ein DGB-Index verdeutlicht die Folgen: Ein Drittel der Beschäftigten mit Sorgeverantwortung hat regelmäßig Probleme, Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Folge: Erschöpfung bei einem Großteil der betroffenen Frauen.
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