Arbeitserlaubnis: EU-BĂŒrger frei, Drittstaater brauchen Visum
21.06.2026 - 13:31:33 | boerse-global.de
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Regeln fĂŒr Saison- und FachkrĂ€fte
Fachmedien veröffentlichten am 21. Juni 2026 detaillierte LeitfÀden zur rechtssicheren BeschÀftigung auslÀndischer KrÀfte. Dabei wird strikt zwischen HerkunftslÀndern unterschieden.
Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten wie Polen oder RumĂ€nien benötigen fĂŒr eine TĂ€tigkeit in Deutschland keine Arbeitserlaubnis. FĂŒr kurzfristige Minijobs reicht eine A1-Entsendebescheinigung.
Anders sieht es bei ArbeitskrĂ€ften aus Drittstaaten aus â etwa aus Georgien oder Vietnam. Hier sind zwingend ein Visum und eine explizite Arbeitserlaubnis erforderlich. Zudem muss die Bundesagentur fĂŒr Arbeit zustimmen.
Alice Arp vom Gesamtverband der landwirtschaftlichen Fachgeber (GLFA) in Schleswig-Holstein betont die organisatorischen Anforderungen. Diese ArbeitskrĂ€fte brĂ€chten oft hohe praktische Erfahrung mit, doch Sprachbarrieren und BĂŒrokratie seien groĂe HĂŒrden.
Obstbauern fordern Sonderregelungen
Angesichts stark gestiegener Arbeitskosten und verschĂ€rften Wettbewerbs forderten Vertreter des deutschen Obstbaus Anfang Juni in Berlin politische UnterstĂŒtzung. In einem GesprĂ€ch mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am 8. Juni 2026 machten VerbĂ€nde wie die Bundesfachgruppe Obstbau (BOG) und der GLFA deutlich: Praktikable und rechtssichere Sonderregelungen fĂŒr SaisonarbeitskrĂ€fte sind nötig.
Besonders bei kurzfristigen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnissen können Abrechnungsfehler teure Folgen haben. Ein aktueller Experten-Report erklĂ€rt, worauf Arbeitgeber bei Minijobbern achten mĂŒssen, um bei BetriebsprĂŒfungen auf der sicheren Seite zu stehen. Minijobber legal und sicher abrechnen: So schĂŒtzen Sie sich vor kostspieligen Nachforderungen
Die Forderungen stĂŒtzen sich unter anderem auf ein Rechtsgutachten und einen Beschluss des CDU-Bundesparteitags. Der Minister sicherte zu, die Anliegen der Obstbauern zu begleiten.
Parallel setzen die Fachgruppen ihre Dialoginitiativen fort. Ziel: Auf die wirtschaftliche Belastung durch hohe Lohnnebenkosten und bĂŒrokratische Auflagen aufmerksam machen.
FachkrĂ€ftezuwanderung: Indien fĂŒhrt, groĂe QualifikationslĂŒcken
Der Trend zur Zuwanderung aus Drittstaaten spiegelt sich in gesamtwirtschaftlichen Daten. 2025 erhielten rund 205.000 Menschen aus Drittstaaten eine Arbeits-Aufenthaltserlaubnis in Deutschland â ein Plus von 30 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr. Seit 2020 summiert sich die Zahl auf 765.000.
Die gröĂten Gruppen unter den FachkrĂ€ften stammen aus Indien, gefolgt von Vietnam und der TĂŒrkei mit jeweils etwa 35.000 Personen.
Daten des Bundesbildungsministeriums vom 20. Juni 2026 zeigen jedoch erhebliche Unterschiede im Qualifikationsniveau. WĂ€hrend bei Deutschen zwischen 25 und 34 Jahren rund 13,9 Prozent keinen Berufsabschluss haben, liegt dieser Anteil bei auslĂ€ndischen MitbĂŒrgern derselben Altersgruppe bei 42,1 Prozent. Bei HerkunftslĂ€ndern wie Syrien, Afghanistan oder Somalia liegt die Quote der Ungelernten zwischen 72 und 85 Prozent.
BĂŒrokratieabbau soll Betriebe entlasten
Um die administrative Last fĂŒr landwirtschaftliche Betriebe zu senken, legte das Bundesministerium fĂŒr ErnĂ€hrung und Landwirtschaft Mitte Juni einen Referentenentwurf fĂŒr ein BĂŒrokratieabbaugesetz vor. Geplant ist unter anderem eine Verdopplung des Fortbildungsintervalls fĂŒr die Pflanzenschutz-Sachkunde von drei auf sechs Jahre. Zudem sollen diverse Meldepflichten gestrichen werden.
Diese Erleichterungen könnten indirekt auch die BeschĂ€ftigung auslĂ€ndischer KrĂ€fte vereinfachen. Denn sie machen personelle Ressourcen in der BetriebsfĂŒhrung frei.
In Niedersachsen, einem der fĂŒhrenden Agrarstandorte mit ĂŒber 34.000 Höfen und einem Produktionswert von rund 13 Milliarden Euro, wird die Bedeutung der Landwirtschaft aktuell durch eine landesweite Kampagne unterstrichen. MinisterprĂ€sident Olaf Lies hob die wirtschaftliche Relevanz der Branche hervor â sie ist auf verlĂ€ssliche Arbeitsmarktbedingungen angewiesen.
