Arbeitsmarkt-Reform: 34 Maßnahmen ab Januar 2027 beschlossen
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 01:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat Anfang Juli ein Reformpaket mit 34 Einzelmaßnahmen für den Arbeitsmarkt und das Sozialsystem auf den Weg gebracht. Ziel: Wachstumsimpulse setzen und Bürokratie abbauen. Während Wirtschaftsverbände die Pläne als notwendigen Kompromiss loben, formiert sich Widerstand bei Gewerkschaften und in der Bevölkerung.
Kündigungsschutz für Spitzenverdiener wird gelockert
Ein Kernpunkt der Reform betrifft Beschäftigte mit hohem Einkommen. Ab dem 1. Januar 2027 können Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse bei einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 177.450 Euro leichter gegen Abfindung auflösen. Das betrifft laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nur 0,27 Prozent der Beschäftigten – mehr als die Hälfte davon ist über 55 Jahre alt.
Die Koalition plant zudem einen Steuerbonus auf Abfindungen. Wer schnell einen neuen Job findet, soll steuerlich begünstigt werden. Die bisherige Fünftelregelung entfällt dafür. Ein Wirtschaftswissenschaftler des RWI kritisierte das Vorhaben scharf: Es sei nicht Aufgabe des Staates, Arbeit zu bestimmten Zeitpunkten attraktiver zu machen.
Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag
Deutlich strenger wird es für alle Arbeitnehmer bei Krankmeldungen. Die Koalition führt die Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag ein. Die telefonische Krankschreibung aus der Pandemie-Zeit wird wieder abgeschafft. Ziel: die hohen Fehlzeiten in Unternehmen senken.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weist jedoch auf eine wichtige Einschränkung hin: Günstigere tarif- oder einzelvertragliche Regelungen bleiben dank des Günstigkeitsprinzips bestehen. Ärztevertreter befürchten derweil Engpässe in den Praxen. Gewerkschaften warnen vor unnötiger Belastung der Arbeitnehmer.
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Minijobs werden teurer
CSU-Chef Söder betonte Mitte Juli, dass Minijobs erhalten bleiben müssten. Vor allem Gastronomie, Einzelhandel und Landwirtschaft wären von einer Abschaffung betroffen. Die Regierungspläne sehen dennoch eine Verteuerung vor: Der Pauschalsteuersatz für Arbeitgeber steigt von zwei auf fünf Prozent. Zudem sollen Minijobber rentenversicherungspflichtig werden.
Ein IAB-Experte bezeichnete die Pläne als halbherzig. Die Effekte auf Staatseinnahmen und Beschäftigungsstruktur blieben gering. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen plant die Regierung mehr Flexibilität: Sachgrundlose Befristungen sollen bis zu 48 Monate möglich sein – befristet bis 2030.
Steuerentlastung für Familien bis 2028
Das Paket enthält auch steuerliche Anpassungen. Familien mit 60.000 Euro Jahreseinkommen und zwei Kindern sollen über 600 Euro pro Jahr entlastet werden. Der Grundfreibetrag steigt bis 2028 auf 12.900 Euro, das Kindergeld auf 272 Euro.
Gleichzeitig wird die Reichensteuer verschärft: 45 Prozent ab 250.000 Euro Einkommen, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt auf maximal 900 Euro.
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Tausende protestieren gegen Sozialreformen
Am vergangenen Wochenende gingen Menschen auf die Straße. In Karlsruhe demonstrierten rund 1.300 Menschen gegen die geplanten Einschnitte, in Ulm waren es etwa 1.400. Sie fordern Investitionen in das Gesundheitswesen statt Kürzungen bei Sozialleistungen.
Flankiert werden die Gesetzespläne durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 2 AZR 213/25). Demnach entsteht der besondere Kündigungsschutz bei der Aufteilung der Elternzeit in mehrere Abschnitte vor jedem einzelnen Abschnitt neu. Arbeitgeber müssen vor einer Kündigung präzise prüfen, ob bereits Anträge für zukünftige Elternzeitzeiträume vorliegen.
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