Arbeitsrecht: Krankmeldung ab erstem Tag, Befristung verlängert
06.07.2026 - 02:10:44 | boerse-global.de
Vizekanzler und Finanzminister Klingbeil hat eingeräumt, dass die neuen Reformen der Bundesregierung für viele Bürger mit Belastungen verbunden sind. Im Interview vom Sonntag stellte er Nachbesserungen an dem Paket in Aussicht.
Die schwarz-rote Koalition hatte die 34 Maßnahmen am 1. Juli beschlossen. Sie umfassen weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht, Steuer- und Rentensystem. „Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang", sagte Klingbeil. Das Parlament könne hier noch Anpassungen vornehmen.
Krankmeldung ab dem ersten Tag
Ein zentraler Punkt ist die Neuregelung der Krankmeldung. Arbeitnehmer sollen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Die telefonische Krankschreibung soll entfallen.
Klingbeil plädierte für eine pragmatische Umsetzung: Die Bescheinigung sei zwar für den ersten Tag erforderlich, müsse aber nicht zwingend am ersten Tag physisch eingeholt werden. Er verwies zudem auf betriebliche oder tarifliche Sonderlösungen.
Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass bestehende vertragliche Regelungen mit einer späteren Attestpflicht fortgelten könnten. Experten befürchten zudem, dass die verpflichtende Vorstellung beim Arzt tendenziell zu längeren Krankschreibungen führt. Bereits 2025 stieg die Zahl der Krankheitstage auf durchschnittlich 19,5 bis 20 Tage pro Jahr.
Befristung wird ausgeweitet
Die Regierung plant zudem eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Für Einstellungen bis Ende 2030 soll die Grenze auf bis zu 48 Monate bei maximal sechs Verlängerungen steigen. Bisher lag sie bei 24 Monaten und drei Verlängerungen.
Arbeitgeberverbände begrüßen die gewonnene Flexibilität. Gewerkschaften wie DGB, Verdi und IG Bau kritisieren dagegen die zunehmende Unsicherheit für Beschäftigte.
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Steuerentlastung – aber nicht für alle
Das Paket sieht steuerliche Entlastungen von rund zehn Milliarden Euro vor. Davon sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren. Familien mit 60.000 Euro Jahreseinkommen könnten ab 2028 rund 600 Euro jährlich sparen.
Zur Gegenfinanzierung plant die Koalition eine Ausweitung der Reichensteuer. Ab 250.000 Euro Einkommen soll der Satz auf 45 Prozent steigen, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent.
Doch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zweifelt an der tatsächlichen Entlastungswirkung. Eine Beispielrechnung zeigt: Die geplanten Steuerersparnisse könnten durch steigende Rentenbeiträge erheblich geschmälert werden. In einem konkreten Fall würde eine Entlastung von 632 Euro auf 311 Euro halbiert.
Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert werden. Was danach kommt, bleibt offen.
Abfindungen und Kündigungsschutz
Für Hochverdiener ab etwa 177.450 Euro sind ab 2027 Erleichterungen bei betriebsbedingten Kündigungen gegen Abfindungszahlungen vorgesehen. Steuerliche Vorteile bei Abfindungen sollen locken, wenn der Jobwechsel schnell erfolgt.
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Rekordverschuldung und Sparkurs
Die Finanzierung des Reformpakets und der Bundeswehr-Modernisierung führt zu einer deutlich höheren Neuverschuldung. Für den Kernhaushalt 2027 ist eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die Gesamtkreditaufnahme inklusive aller Nebenhaushalte wird auf über 200 Milliarden Euro geschätzt.
Um eine Deckungslücke von 34 Milliarden Euro zu schließen, sollen unter anderem 6,8 Milliarden Euro aus Rücklagen entnommen werden. Ab 2028 plant die Regierung einen verschärften Sparkurs mit Einsparungen von zunächst einem, später zwei Prozent.
Klingbeil verteidigte die Abkehr von strikter Haushaltsdisziplin mit der geopolitischen Lage und den wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges. Diese würden das Wachstum bremsen.
Breite Kritik aus allen Lagern
Gewerkschaften und Sozialverbände bezeichnen das Paket als unzureichend, teilweise sogar als kosmetisch. Auch aus der Ärzteschaft kommt Widerstand gegen die verschärften Krankschreibungsregeln. Man befürchtet eine überlastung der Praxen.
Die Bundesregierung hält indes an ihrem Ziel fest: Durch die Reformen soll der Arbeitsmarkt flexibilisiert werden. „Wir arbeiten den über 20 Jahre angestauten Reformbedarf ab", so die Devise aus Berlin.
