Arbeitsrechte, Europas

Arbeitsrechte: Europas schlechteste Bilanz seit 2014 im Global Rights Index

16.06.2026 - 21:43:13 | boerse-global.de

Neuer ILO-Vertrag regelt Plattformarbeit, wÀhrend Deutschland die EU-Entgelttransparenz-Frist verstreichen lÀsst.

Arbeitsrechte in Europa: ITUC-Index zeigt alarmierenden Trend
Arbeitsrechte - Eine Nahaufnahme einer Arbeiterhand, die eine symbolische Kette oder ein zerbrochenes Zahnrad vor einem unscharfen europĂ€ischen Stadtbild hĂ€lt. 16.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Der Internationale Gewerkschaftsbund (ITUC) legte Anfang Juni den Global Rights Index 2026 vor. In 73 Prozent der europĂ€ischen LĂ€nder registrierte der Verband VerstĂ¶ĂŸe gegen das Streikrecht. Das Recht auf Tarifverhandlungen ist in 56 Prozent der Staaten beeintrĂ€chtigt. In 41 Prozent der LĂ€nder gibt es Hindernisse bei der GrĂŒndung von Gewerkschaften. Besonders alarmierend: In 24 Prozent der untersuchten LĂ€nder wurden gewalttĂ€tige Angriffe auf Arbeitnehmervertreter dokumentiert.

Die Politik reagiert. Die EU-Kommission fĂŒhrt derzeit Konsultationen fĂŒr einen möglichen „Quality Jobs Act“ durch. Umfragen zufolge befĂŒrworten 72 Prozent der Menschen soziale Bedingungen in öffentlichen VergabevertrĂ€gen. Das jĂ€hrliche Volumen dieser VertrĂ€ge wird auf rund zwei Billionen Euro geschĂ€tzt.

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Erste globale Regeln fĂŒr die Plattformökonomie

Am 12. Juni endete die 114. Internationale Arbeitskonferenz in Genf. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) verabschiedete dort ein Übereinkommen zur Plattformökonomie. Es ist das erste globale Instrument, das Mindeststandards fĂŒr PlattformbeschĂ€ftigte festlegt. Kernpunkte sind Regelungen zu Tarifverhandlungen, sozialer Sicherung und Transparenz bei der algorithmischen Steuerung.

Italien macht bereits konkrete Vorgaben. Das Dekret-Gesetz Nr. 62/2026 sieht eine Vermutung fĂŒr ein abhĂ€ngiges ArbeitsverhĂ€ltnis vor, wenn eine algorithmische Steuerung vorliegt. Zudem gibt es einen Mechanismus gegen Lohndumping: Bei auslaufenden TarifvertrĂ€gen erfolgt eine automatische Lohnanpassung in Höhe von 30 Prozent des Verbraucherpreisindex.

Streit um „EU Inc.“ – Wegwerffirma oder Chance?

Ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom MĂ€rz sorgt fĂŒr ZĂŒndstoff. Die neue Gesellschaftsform „EU Inc.“ soll eine vollstĂ€ndig digitale GrĂŒndung innerhalb von 48 Stunden ermöglichen – fĂŒr maximal 100 Euro und ohne Mindestkapital. Gewerkschaften und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) schlagen Alarm.

Die Hans-Böckler-Stiftung warnt vor einer gezielten Umgehung der Mitbestimmung durch diese „Wegwerffirmen“. Bereits jetzt umgehen schĂ€tzungsweise 400 Unternehmen in Europa die paritĂ€tische Mitbestimmung fĂŒr rund 2,4 Millionen Angestellte. Das Inkrafttreten der neuen Regelung ist fĂŒr 2027 geplant.

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Deutschland verpasst Frist bei Entgelttransparenz

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hĂ€tte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden mĂŒssen. Deutschland ließ die Frist verstreichen. Seit dem 8. Juni gilt die Richtlinie fĂŒr öffentliche Arbeitgeber unmittelbar. Ein Gesetz fĂŒr private Unternehmen wird erst Anfang 2027 erwartet. Das unbereinigte LohngefĂ€lle in Deutschland betrĂ€gt weiterhin 18 Prozent.

Aktuelle Zahlen von Eurostat vom 16. Juni zeigen eine positive Lohnentwicklung: Die Stundenlohnkosten stiegen im ersten Quartal 2026 im Euroraum um 3,2 Prozent, in der gesamten EU um 3,6 Prozent. Die höchsten ZuwĂ€chse gab es in Ungarn mit ĂŒber 16 Prozent.

Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) offenbart eine deutliche Spaltung beim Urlaubsgeld. In tarifgebundenen Betrieben erhalten 73 Prozent der BeschÀftigten diese Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifvertrag sind es lediglich 35 Prozent.

EuGH stĂ€rkt Arbeitnehmer bei BetriebsĂŒbernahmen

Ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Juni bringt mehr Klarheit. Im Verfahren C-216/25 entschieden die Richter: Offene LohnansprĂŒche gehen bei einem UnternehmensĂŒbergang automatisch auf den Erwerber ĂŒber. Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich. Nationale Regelungen, die eine solche Zustimmung voraussetzen, sind mit EU-Recht unvereinbar.

Die EU-Kommission kĂŒndigte fĂŒr September 2026 ein „Fair Mobility Package“ an. Der Handlungsdruck ist groß: Kontrolldaten aus dem Vorjahr zeigen, dass im Baugewerbe bei ĂŒber 22 Prozent der Entsendebetriebe der Verdacht auf Unterentlohnung bestand. Gewerkschaften fordern schĂ€rfere Maßnahmen gegen Scheinentsendungen und undurchsichtige Subunternehmerketten.

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