Aufträge, Union

Öffentliche Aufträge: Union und SPD wollen nur Tarifbetriebe berücksichtigen

16.06.2026 - 21:43:13 | boerse-global.de

Union und SPD wollen öffentliche Aufträge an Tariftreue knüpfen. Wirtschaftsverbände kritisieren die Pläne als bürokratische Hürde.

Koalitionspläne: Nur Tarifunternehmen erhalten öffentliche Aufträge
Aufträge - Nahaufnahme von Dokumenten auf einem Schreibtisch, die rechtliche und finanzielle Themen symbolisieren. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt jetzt vor.

Streitpunkt Bürgenhaftung

Kern des Vorhabens ist die Ausweitung der Bürgenhaftung für Nachunternehmer. Generalunternehmer sollen stärker für die Einhaltung von Tarifstandards durch ihre Subunternehmer haften. Die Wirtschaftsverbände laufen Sturm. Die Bauindustrie und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnen die Pläne als „Bürokratiemonster“. Der administrative Aufwand für Unternehmen würde massiv steigen.

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Das geplante Gesetz würde die bisherige Rechtsprechung deutlich verschärfen. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2019 klargestellt: Ein bloßer Bauherr haftet nicht für Mindestlohnschulden von Subunternehmern. Die Haftung nach § 14 AEntG beschränkt sich auf Unternehmen, die eigene Leistungen an Nachunternehmer weitergeben. Genau diese Grenze soll nun fallen.

EuGH stärkt Lohnschutz

Parallel zur nationalen Debatte gibt es Bewegung aus Europa. Der Europäische Gerichtshof entschied am 11. Juni 2026: Offene Lohnforderungen gehen bei einem Unternehmensübergang automatisch auf den Erwerber über. Nationale Regeln, die dafür die Zustimmung des Arbeitnehmers verlangen, sind EU-rechtswidrig. Betroffene können ihre Ansprüche künftig wahlweise gegen den alten oder neuen Inhaber geltend machen.

Deutschland gerät zudem bei der Entgelttransparenz in Verzug. Die EU-Richtlinie gilt für den öffentlichen Dienst seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar. Die allgemeine Umsetzungsfrist wurde am 7. Juni überschritten. Für private Unternehmen plant das Familienministerium ein Inkrafttreten Anfang 2027. Erste Berichtspflichten sollen ab Juni 2028 greifen.

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Gewerkschaften fordern EU-weites Vorgehen

Die Gewerkschaftsbünde ÖGB und EGB drängen auf entschlosseneres Handeln gegen Scheinentsendungen. Sie setzen auf das für September 2026 angekündigte „Fair Mobility Package“ der EU-Kommission.

Der Handlungsbedarf ist enorm. Kontrolldaten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse aus dem Jahr 2025 zeigen eine krasse Schieflage: Bei inländischen Betrieben lag der Verdacht auf Unterentlohnung in 0,24 Prozent der kontrollierten Fälle vor. Bei Entsendebetrieben waren es 22,7 Prozent. Die Gewerkschaften fordern strengere Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen und besseren Schutz für mobile Beschäftigte.

Strafrechtliche Grenzen

Der Bundesgerichtshof hat die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Subunternehmerketten präzisiert. Laut Beschluss vom 16. Juli 2025 stellt die bloße Vergabe an Subunternehmer, die Sozialabgaben hinterziehen, noch keine strafbare Beihilfe dar. Eine Strafbarkeit beginnt erst, wenn der Hauptunternehmer aktiv an Tarnstrukturen mitwirkt oder durch Falschdokumentationen zur Verschleierung beiträgt.

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