Arbeitsschutz Straßenbau: 1,5-mg/ m³-Grenzwert für Bitumendämpfe ab 2027
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 00:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das hat das Bundesverwaltungsgericht Ende April entschieden. Gleichzeitig verschärfen EU und nationale Behörden die Vorschriften für Arbeitsschutz und Nachhaltigkeitsberichte.
Weniger Haftung bei illegaler Müllentsorgung
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 10 C 7.24) vom 28. April 2026 bringt Klarheit: Eigentümer frei zugänglicher Grundstücke müssen nicht automatisch für dort illegal abgelagerten Müll geradestehen.
Die Begründung der Richter: Abfallbesitz setzt tatsächliche Sachherrschaft voraus. Bei Waldflächen oder anderen öffentlich zugänglichen Grundstücken ohne Zugangskontrolle fehlt diese. Im konkreten Fall hatte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Dachpappe auf einem Waldgrundstück entsorgen lassen. Jetzt muss der Landkreis als öffentlicher Entsorgungsträger die Kosten übernehmen.
Strengere Grenzwerte für den Straßenbau ab 2027
Für Unternehmen im Straßenbau wird es ernst. Ab Januar 2027 gilt ein verbindlicher Grenzwert von 1,5 mg/m³ für Bitumendämpfe und -aerosole. Die Übergangsfrist für Walzasphalt endet damit.
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Die Lösung: temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt) mit mindestens 20 Grad Celsius niedrigerer Verarbeitungstemperatur. Die neuen Regelwerke ZTV Asphalt-StB 25 und TL Asphalt-StB 25 verankern diese Anforderungen. Arbeitsschutz rückt damit auf eine Stufe mit bautechnischer Qualität.
EU verschärft Nachhaltigkeitsberichte
Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Die überarbeiteten ESRS 2026 bringen Übergangsregeln für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026.
Große Unternehmen müssen die neuen Standards ab 2027 anwenden. Kleinere Firmen können bereits 2026 freiwillig die vereinfachten Standards nutzen. Die Verordnungen liegen jetzt beim Europäischen Parlament und Rat zur Prüfung.
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Liechtenstein teilt Umweltbehörde auf
Auch administrativ tut sich was. Die liechtensteinische Regierung beschloss am 7. Juli 2026, das bisherige Amt für Umwelt zum 1. August 2026 in zwei Behörden aufzuteilen.
Ein Amt für Umweltschutz kümmert sich künftig um Wasser, Abfall, Luft und Klima. Ein zweites Amt übernimmt Wald, Natur und Landwirtschaft. Bis zur endgültigen Besetzung führen kommissarische Leiter die neuen Ämter.
Chemieindustrie einigt sich auf CO2-Standards
Die chemische Industrie harmonisiert ihre Emissionsdaten. Der „TfS PCF Standard“ in Version 3.0 definiert verbindliche Regeln für Product Carbon Footprints nach ISO 14067.
Der Standard legt Systemgrenzen (Cradle-to-Gate) fest und regelt Recycling sowie biogene Emissionen. Die Abstimmung mit Plattformen wie Catena-X soll die Transparenz in Lieferketten erhöhen. Für viele Chemieunternehmen wird das zur Pflicht.
