Arbeitssicherheit: Prüfpflicht für Geräte entfällt – 720 Mio. Euro Ersparnis
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 05:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das zweite Entlastungskabinett verabschiedete am Mittwoch ein Paket, das unter anderem die Umweltplakettenpflicht für Elektroautos kippt. Auch Unternehmen profitieren von neuen Regelungen.
Ende der Plakettenpflicht für E-Autos
Halter von Elektrofahrzeugen mit E-Kennzeichen müssen künftig keine grüne Umweltplakette mehr an der Windschutzscheibe anbringen. Das Kabinett beschloss eine entsprechende Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Als Nachweis für die Berechtigung, Umweltzonen zu befahren, dient künftig das E-Kennzeichen selbst.
Die Maßnahme entlastet Bürger und Unternehmen von Kosten zwischen 5 und 20 Euro. Wer bislang ohne Plakette in eine Umweltzone einfuhr, riskierte ein Bußgeld von 100 Euro. Die Befreiung gilt ausdrücklich nur für Fahrzeuge mit offiziellem E-Kennzeichen. Elektroautos ohne dieses Merkmal bleiben plakettenpflichtig. Die bestehenden Umweltzonen und die geltenden Luftqualitätsgrenzwerte ändern sich nicht.
Erleichterungen für Unternehmen
Für Unternehmen bringt das Maßnahmenpaket signifikante Erleichterungen im Bereich Arbeitssicherheit und Compliance. Eine wesentliche Änderung betrifft die Prüfpflicht für elektrische Geräte am Arbeitsplatz. Künftig entfällt die regelmäßige Überprüfung von Geräten mit geringem Gefährdungspotenzial – wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Ladekabel. Schätzungen zufolge spart allein diese Maßnahme der Wirtschaft rund 720 Millionen Euro.
Das Kabinett verabschiedete zudem eine Novelle des Strahlenschutzgesetzes. Kernpunkt ist die Digitalisierung des Strahlenpasses. Das vereinfacht Verwaltungsprozesse für Unternehmen in strahlenexponierten Bereichen. Durch die Umstellung auf digitale Verfahren und das „Once-only-Prinzip“ erwartet das Bundesumweltministerium eine jährliche Entlastung von etwa 17 Millionen Euro. Die Anzahl der Strahlenpass-Inhaber soll sich um etwa ein Drittel reduzieren.
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Finanzielle Auswirkungen und weitere Digitalisierungsschritte
Das aktuelle Paket umfasst insgesamt zehn Maßnahmen. Zusammen sollen sie eine jährliche Entlastung von rund 600 Millionen Euro bewirken. Seit November 2025 belaufen sich die Einsparungen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung laut Regierungsbericht auf etwa 10,4 Milliarden Euro pro Jahr.
Weitere Bestandteile der Reform:
- Gesundheitswesen: Das Gesetz zur Gesundheitsdigitalisierung (GeDIG) soll durch elektronische Überweisungen, digitale Arztbriefe und Cloud-Nutzung in Krankenhäusern rund 445 Millionen Euro jährlich einsparen. Die elektronische Überweisung wird schrittweise bis September 2029 eingeführt.
- Logistik: Lkw-Fahrverbote an Feiertagen werden vereinheitlicht. Künftig gelten sie nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen. Das erleichtert den grenzüberschreitenden Warenverkehr an regionalen Feiertagen.
- Arbeitsverwaltung: Arbeitslose können Vereinbarungen mit dem Jobcenter künftig rechtssicher per E-Mail treffen oder Beratungsgespräche per Videoschalte führen.
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Reaktionen aus der Wirtschaft
Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Branchenverband Bitkom begrüßten die Beschlüsse grundsätzlich – als Schritte in die richtige Richtung. Gleichwohl mahnten einige Verbände ein höheres Reformtempo an.
Der BDI wies darauf hin, dass bei den Berichtspflichten noch ein wesentlicher Durchbruch fehle. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie der Normenkontrollrat forderten eine konsequentere Umsetzung in allen Ministerien. Bis zum Jahresende plant die Bundesregierung die Verabschiedung von etwa 30 weiteren Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
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