Arbeitszeitgesetz, Acht-Stunden-Tag

Arbeitszeitgesetz: 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag geplant

15.06.2026 - 10:12:04 | boerse-global.de

Bundesregierung plant Abkehr vom Acht-Stunden-Tag. Neue wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden soll mehr Flexibilität bringen.

Arbeitszeitreform 2026: Wöchentliche Höchstarbeitszeit geplant
Arbeitszeitgesetz - Eine Nahaufnahme einer modernen Analoguhr mit verschwommenen Zeigern. Im Hintergrund sind unscharf arbeitende Personen in einem Büro zu sehen. 15.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Künftig soll nicht mehr der Acht-Stunden-Tag, sondern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf für Juni 2026 an.

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Mehr Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte

Die geplante Abkehr von der starren täglichen Begrenzung soll Unternehmen und Arbeitnehmern mehr Spielraum geben. Bisher erlaubt das Gesetz grundsätzlich maximal acht Stunden pro Werktag. Ausnahmen von bis zu zehn Stunden sind zwar möglich, müssen aber innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden.

Die Neuregelung zielt auf eine dauerhafte Flexibilisierung ab. „Das verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie", sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn am Sonntag. Er drängte auf eine zügige Umsetzung und zeigte sich zuversichtlich, dass die Koalitionspartner zustimmen.

Sozialpartner uneins über Reform

Das Vorhaben stößt auf ein geteiltes Echo. Arbeitgeberverbände sehen einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit. DGB-Chefin Yasmin Fahimi riet dagegen deutlich von der geplanten Änderung ab.

Auch in den Parteien herrscht Uneinigkeit:

  • Die SPD betont, der Koalitionsvertrag sehe keine vollständige Abschaffung des Acht-Stunden-Tags vor. „Der Arbeitnehmerschutz muss zentral bleiben", sagte SPD-Politiker Jan Dieren.
  • Die Grünen zeigen sich offen für mehr Flexibilität, fordern aber den Acht-Stunden-Tag als Schutzstandard.
  • Die Linke lehnt die Aufweichung der täglichen Höchstgrenzen strikt ab.
  • Die AfD sieht laut Abgeordnetem René Springer keinen Reformbedarf.
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EU-Vorgaben bleiben verbindlich

Die nationale Regelung muss weiterhin mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie vereinbar sein. Die ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen bleibt zwingend vorgeschrieben, betonten SPD-Vertreter.

Kritiker befürchten, dass eine wöchentliche Betrachtung der Arbeitszeit zu einer Entgrenzung führt und die Belastung für Beschäftigte steigt. Der detaillierte Gesetzentwurf soll im Laufe des Juni Klarheit über die konkreten Sicherungsmechanismen bringen.

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