Außenprüfungsordnung: Kabinett beschließt Steuerreform nach 26 Jahren
01.06.2026 - 23:30:40 | boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 die neue Außenprüfungsordnung (ApO) verabschiedet, die die bisherige Regelung aus dem Jahr 2000 ablöst. Die Reform bringt tiefgreifende Änderungen für Unternehmen und Steuerberater.
Abschied von der zeitnahen Betriebsprüfung
Die neue ApO streicht das Konzept der zeitnahen Betriebsprüfung komplett. Stattdessen setzt die Regierung auf Rahmenvereinbarungen nach § 200a der Abgabenordnung, die eine engere Zusammenarbeit zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern ermöglichen sollen.
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Ein zentraler Punkt: Die Einführung qualifizierter Kooperationsersuchen gibt den Prüfern neue Instrumente an die Hand. Für große Unternehmensstrukturen wird zudem die Rolle des federführenden Gruppenprüfers gestärkt. Auch die Lohnsteuer-Außenprüfung erhält eine formalisierte Grundlage.
Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Das dürfte spannend werden – die Länder hatten in der Vergangenheit durchaus eigene Vorstellungen zur Ausgestaltung der Steuerprüfung.
Krypto-Transparenz: Datenfluss ab 2027
Nur eine Woche später legte das Kabinett nach: Am 28. Mai 2026 wurden neue Regeln für den internationalen Datenaustausch zu Kryptowährungstransaktionen beschlossen. Damit setzt Deutschland den OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) und die EU-Vorgaben aus DAC8 um.
Die Datenerfassung startet noch in diesem Jahr. Der erste automatische Austausch zwischen den Steuerbehörden weltweit ist für den 30. September 2027 geplant. Innerhalb der EU müssen Krypto-Dienstleister ihre ersten Meldungen für das Steuerjahr 2026 bereits bis zum 31. Juli 2027 einreichen.
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Parallel dazu treibt das Bundesfinanzministerium eine umfassende Reform der Kryptobesteuerung voran. Die Ein-Jahres-Haltefrist für steuerfreie Gewinne bleibt bestehen, ebenso der jährliche Freibetrag von 1.000 Euro.
Künstliche Intelligenz in Finanzämtern
Die Digitalisierung der Finanzverwaltung schreitet voran – und das mit einer bemerkenswerten Neuerung. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht vor, dass Finanzämter künftig echte Steuerzahlerdaten nutzen dürfen, um KI-Systeme zu trainieren. Bisher war das nur mit synthetischen Daten erlaubt.
Die Begründung des Ministeriums: Künstliche Daten reichen für die Entwicklung effektiver KI-Werkzeuge nicht aus. Zum Schutz der Privatsphäre müssen die Trainingsdaten spätestens ein year nach Abschluss der Maßnahme gelöscht werden.
Wichtig: Die KI dient lediglich als vorbereitendes Hilfsmittel. Die finale Entscheidung bleibt beim menschlichen Sachbearbeiter. Kein Wunder also, dass Datenschützer diese Entwicklung genau beobachten werden.
Entlastung für gemeinnützige Organisationen
Gute Nachrichten für Vereine und Stiftungen: Die Hürden für die zeitnahe Mittelverwendung wurden deutlich gesenkt. Die Einnahmenschwelle, unterhalb derer Organisationen von dieser Pflicht befreit sind, steigt von 45.000 auf 100.000 Euro.
Experten schätzen, dass diese Änderung rund 90 Prozent aller steuerbegünstigten Körperschaften in Deutschland betrifft. Ein massiver Bürokratieabbau für den gemeinnützigen Sektor.
Allerdings bleiben Außenprüfungen möglich – etwa wenn die Organisation einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält oder als Arbeitgeber Steuern abführen muss.
Milliarden-Rückzahlungen belasten den Haushalt
Während die Regierung nach vorne schaut, holen alte Altlasten sie ein. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2024 zwingt den Staat zu gewaltigen Rückzahlungen. Rund 7,5 Milliarden Euro muss Deutschland an ausländische Investmentfonds zurückzahlen – für zu Unrecht einbehaltene Dividendensteuern aus den Jahren 2004 bis 2017.
Hinzu kommen erhebliche Verzugszinsen, die die Gesamtsumme weiter in die Höhe treiben. Der Hintergrund: Deutsche Fonds wurden damals steuerlich besser behandelt als EU-ausländische – eine Ungleichbehandlung, die der BFH kippte.
Koalitionsverhandlungen: Steuerentlastung oder Haushaltsloch?
Die Systemänderungen kommen in einer Zeit intensiver Koalitionsverhandlungen. Diskutiert werden Entlastungen zwischen 20 und 30 Milliarden Euro. Gleichzeitig prognostizieren die Behörden Steuerausfälle von rund 9 Milliarden Euro bis 2027.
Um die Lücke zu schließen, stehen mehrere Optionen im Raum: Subventionskürzungen und eine Anhebung der Forschungszulage von 15 auf 25 Millionen Euro pro Jahr. Ob sich die Koalition einigen kann, bleibt abzuwarten. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Regierung ihren Worten auch Taten folgen lassen kann.
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