Bahngewalt, Bundesjustizministerium

Bahngewalt: Bundesjustizministerium verschĂ€rft Strafrecht fĂŒr Angreifer

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 23:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EVG verzichtet auf den Januar-Streik, nachdem ein Gesetzentwurf hĂ€rtere Strafen fĂŒr Angriffe auf Bahnmitarbeiter vorsieht.
Ein leerer Bahnsteig bei DĂ€mmerung mit moderner Architektur und sachlicher Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat ihre fĂŒr Januar angekĂŒndigte Streikdrohung im Personennahverkehr zurĂŒckgenommen. Wie aus Berichten vom 17. September 2026 hervorgeht, reagiert die Gewerkschaft damit auf einen neuen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der einen verbesserten Schutz fĂŒr BahnbeschĂ€ftigte durch eine VerschĂ€rfung des Strafrechts vorsieht.

Geplante StrafverschÀrfungen im Bundesjustizministerium

Bundesjustizministerin Hubig (SPD) kĂŒndigte an, dass Angriffe auf BeschĂ€ftigte der Bahn kĂŒnftig deutlich hĂ€rter sanktioniert werden sollen. Der entsprechende Entwurf sieht vor, die Mindestfreiheitsstrafe bei derartigen Delikten von bisher drei auf sechs Monate anzuheben.

In besonders schweren FĂ€llen soll das Strafmaß von sechs Monaten auf ein Jahr Mindestfreiheitsstrafe steigen. Das Bundesjustizministerium beabsichtigt, die Vorlage in den kommenden Wochen in das Bundeskabinett einzubringen.

UnterstĂŒtzung erhĂ€lt das Vorhaben von Bundesverkehrsminister Bilger (CDU). Auch DB-Chefin Evelyn Palla begrĂŒĂŸte den Vorstoß fĂŒr einen verstĂ€rkten gesetzlichen Schutz der Mitarbeitenden. Der Entwurf beschrĂ€nkt sich dabei nicht nur auf den Bahnsektor: Zu den geschĂŒtzten Berufsgruppen sollen neben BahnbeschĂ€ftigten kĂŒnftig auch Polizisten, Gerichtsvollzieher, EinsatzkrĂ€fte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie medizinisches Personal gehören.

Gewerkschaft sieht Forderungen erfĂŒllt

EVG-Chef Martin Burkert begrĂŒndete den Verzicht auf ArbeitskĂ€mpfe mit der Wirksamkeit des gewerkschaftlichen Drucks auf die Politik. Er zeigte sich zufrieden darĂŒber, dass eine Lahmlegung der Verkehrsbetriebe durch den nun eingeleiteten Gesetzgebungsprozess abgewendet werden könne. Die Zusammenarbeit zwischen dem Justiz- und dem Verkehrsministerium bei der StrafrechtsverschĂ€rfung wurde von der Gewerkschaft ausdrĂŒcklich positiv bewertet.

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Steigende Gewaltzahlen im Bahnbetrieb

Die Initiative der Bundesregierung erfolgt vor dem Hintergrund einer besorgniserregenden Statistik. Nach Angaben des Gesamtbetriebsrats von DB Regio sowie von Ralf Damde (DB Regio) werden tÀglich acht BeschÀftigte im Dienst angegriffen.

FĂŒr die erste JahreshĂ€lfte 2026 meldete die Deutsche Bahn insgesamt rund 1.000 Übergriffe, was einer Zunahme von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. In diesem Zeitraum wurden 22 Personen schwer verletzt.

Ein besonders schwerwiegender Vorfall ereignete sich im Februar 2026 in der NĂ€he von Landstuhl in Rheinland-Pfalz. Dort verstarb der 36-jĂ€hrige Zugbegleiter Serkan Çalar nach einer Fahrscheinkontrolle. Der verantwortliche TĂ€ter wurde in der Folge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen der Deutschen Bahn

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ZusĂ€tzlich zu den angestrebten GesetzesĂ€nderungen bereitet die Deutsche Bahn operative Sicherheitsvorkehrungen vor. Ab dem 5. Oktober ist ein Testbetrieb zur Tonaufzeichnung bei Bodycams vorgesehen. DarĂŒber hinaus soll bis zum 15. Oktober ein generelles Alkoholverbot an allen Bahnhöfen umgesetzt werden.

Seitens der Arbeitnehmervertreter, konkret durch den Betriebsrat der DB Regio Rhein-Neckar, wird zudem die EinfĂŒhrung von Tandemlösungen gefordert, um das Personal durch eine stĂ€ndige Doppelbesetzung besser zu schĂŒtzen.

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