Befristung, Arbeitgeber

Befristung: Arbeitgeber dürfen vier Jahre ohne Grund einstellen

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 06:50 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung beschließt Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf vier Jahre und höheren Mindestlohn ab 2027.

Arbeitsrecht 2027: Neue Regeln zu Befristung und Kündigung
Nahaufnahme eines Arbeitsvertrags mit einem Stift darauf, der die neuen Regelungen für befristete Arbeitsverträge symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das beschloss der Koalitionsausschuss im Juli 2026. Arbeitgeber können neue Mitarbeiter künftig bis zu 2030 ohne Angabe von Gründen befristet einstellen. Bis zu sechs Vertragsverlängerungen sind innerhalb der vier Jahre erlaubt.

Mehr Flexibilität für Unternehmen

Das bisherige Vorbeschäftigungsverbot fällt weg. Wer schon einmal beim selben Arbeitgeber war, darf erneut sachgrundlos befristet eingestellt werden. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungsabreden. Das gesamte Paket soll zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.

Die Regierung verspricht sich davon einen Bürokratieabbau von rund 600 Millionen Euro jährlich. Seit November 2025 summierten sich die Entlastungen bereits auf 10,4 Milliarden Euro.

Job-to-Job-Erprobung und neue Krankschreibungs-Regeln

Das Bundeskabinett verabschiedete zeitgleich einen Gesetzentwurf zur Probearbeit. Beschäftigte dürfen bis zu vier Wochen – in Ausnahmefällen sechs Wochen – bei einem neuen Arbeitgeber probezuarbeiten. Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis müssen sie dafür nicht kündigen.

Die Krankschreibung wird verschärft: Ab dem ersten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung Pflicht. Die telefonische Krankschreibung aus Corona-Zeiten entfällt. Bei falschen Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung drohen strengere Sanktionen.

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Mindestlohn steigt, Kündigungsschutz fällt für Gutverdiener

Der gesetzliche Mindestlohn klettert im Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze steigt auf monatlich 633 Euro. In der Zeitarbeit sind stufenweise Erhöhungen auf 15,87 Euro bis April 2027 geplant.

Eine wesentliche Neuerung betrifft den Kündigungsschutz: Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen über 177.450 Euro entfällt der allgemeine Kündigungsschutz ab Januar 2027. Im Gegenzug verlängert sich die Klagefrist bei Diskriminierungsvorwürfen nach dem AGG von zwei auf vier Monate.

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Gewerkschaften protestieren – Bevölkerung gespalten

Die Reform stößt auf breite Ablehnung. Eine YouGov-Umfrage zeigt: 54 Prozent der Befragten lehnen die Ausweitung der Befristung ab, nur 26 Prozent befürworten sie.

Verdi-Chef Frank Werneke und DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisieren die Pläne scharf. Die längere Befristungsdauer gefährde die Planungs- und Lebenssicherheit der Beschäftigten. Die Bundesregierung verweist dagegen auf die Entlastungswirkung des Pakets. Neben den Arbeitsrechts-Änderungen umfasst es auch die Digitalisierung der Arbeitsförderung und des Gesundheitswesens sowie den Wegfall der grünen Plakette für Elektrofahrzeuge.

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