Massenentlassungen: Jeder dritte Betrieb plant Stellenabbau
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 06:41 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das ifo-Beschäftigungsbarometer fiel im Juni 2026 auf 92,3 Punkte, jeder dritte Betrieb plant Stellenabbau. Doch die rechtlichen Hürden für Massenentlassungen sind hoch – wie aktuelle Fälle bei Meta, Volkswagen und ZF Friedrichshafen zeigen.
KI als Kündigungsgrundlage vor Gericht
Ein Präzedenzfall beschäftigt die US-Justiz. 26 ehemalige Meta-Angestellte klagen vor dem Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien. Ihr Vorwurf: Der Konzern habe bei der Auswahl der Entlassungen KI-Systeme eingesetzt.
Konkret geht es um das Tool „Metamate“ und Dashboards, die Tastatureingaben und KI-Token-Nutzung überwachten. Die Systeme erstellten Ranglisten – und benachteiligten laut Klägern systematisch Mitarbeiter in Mutterschutz, Elternzeit oder mit Behinderungen. Deren Produktivitäts-Scores fielen wegen Abwesenheiten niedriger aus.
Meta weist die Vorwürfe zurück. Die finalen Entscheidungen hätten Führungskräfte getroffen. Die Kündigungen sollen ab dem 22. Juli vollzogen werden. Rechtsexperten verweisen auf die EU-KI-Verordnung: Solche Systeme gelten als Hochrisiko-Anwendungen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Aufsichtsrat verhindert VW-Sparplan
In Deutschland scheitern Massenentlassungen zunehmend an internen Mitbestimmungsstrukturen. Bei Volkswagen lehnte der Aufsichtsrat am 9. Juli einen weitreichenden Sparplan ab – mit 12 zu 7 Stimmen.
Das Vorhaben sah den Abbau von bis zu 100.000 Stellen und die Schließung von vier deutschen Werken ab 2031 vor. Arbeitnehmervertreter und das Land Niedersachsen blockierten das Vorhaben.
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Proteste bei ZF Friedrichshafen
Noch härter geht es beim Autozulieferer ZF Friedrichshafen zu. Eine Betriebsversammlung musste am 15. Juli abgebrochen werden. Grund: Die Pläne zur Streichung der übertariflichen „Zeppelin-Zulage“ sorgten für massive Proteste.
Der Konzern plant, bis 2028 deutschlandweit 14.000 Stellen abzubauen. 2025 verzeichnete ZF einen Verlust von 2,1 Milliarden Euro. Juristen betonen die Bedeutung der Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz – sie wird bei Restrukturierungen zum zentralen Verhandlungsorgan.
Abfindungen: Die meisten nehmen das erste Angebot
Trotz aller Rechtsmittel: Viele Arbeitnehmer kämpfen nicht um bessere Konditionen. Der Kündigungsreport 2026, eine Umfrage unter 6.000 Beschäftigten vom April, zeigt: 62 Prozent akzeptieren das erste Abfindungsangebot.
Nur 16 Prozent lehnen ab und verhandeln nach. Von denen schaltet gut die Hälfte einen Anwalt ein. Die andere Seite der Medaille: Fast die Hälfte aller Entlassenen erhält überhaupt keine Abfindung.
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Bei Sozialplänen haben Betriebsparteien laut Bundesarbeitsgericht einen weiten Ermessensspielraum. Abfindungen dienen primär als Überbrückungsleistungen. Daher ist es zulässig, sie für rentennahe Mitarbeiter zu kürzen – solange diese durch Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen abgesichert sind.
Krankheitsbedingte Kündigungen: Hohe Hürden
Auch bei Einzelkündigungen im Rahmen von Umstrukturierungen bleiben die Hürden hoch. Ein Urteil des Landesklinikums Köln vom Herbst 2025 zeigt: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber ein fehlerhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt hat.
Im verhandelten Fall hatte der Arbeitgeber widersprüchliche Angaben des Arbeitnehmers zum BEM nicht aufgeklärt. Juristen raten: Vor jeder Kündigung müssen mildere Mittel geprüft und dokumentiert werden. Die Klagefrist beträgt nach dem Kündigungsschutzgesetz drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung.
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