Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitgeber

Betriebsverfassungsgesetz: Arbeitgeber können Vergütung nicht einseitig ändern

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 02:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Proteste bei ZF: Geplante Streichung von Zulagen führt zu abgebrochener Betriebsversammlung. Konzern plant massiven Stellenabbau.

ZF Friedrichshafen: Zulagen-Streit eskaliert bei Betriebsversammlung
Eine Gruppe von Fabrikarbeitern und Managern diskutiert auf einer Werksebene, was Spannungen bei der Lohngestaltung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bei ZF Friedrichshafen eskalierte die Lage am Dienstag: Eine Betriebsversammlung musste abgebrochen werden, nachdem die Belegschaft lautstark protestierte.

Im Kern geht es um die sogenannte Zeppelin-Zulage und eine feste Leistungszulage. Das Unternehmen kündigte beide mit einer 18-monatigen Frist zum 1. Juli 2027 auf.

Bis zu 500 Euro weniger pro Monat

Die betroffenen Zulagen machen laut Arbeitnehmervertretern 7 bis 13 Prozent des Grundgehalts aus. Für die rund 7.500 Beschäftigten bedeutet das monatliche Einbußen zwischen 300 und 500 Euro.

Parallel plant der Konzern einen massiven Stellenabbau: Bis Ende 2028 sollen bundesweit bis zu 14.000 Jobs wegfallen. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt – für 2025 wies ZF einen Nettoverlust von 2,147 Milliarden Euro aus.

Personalvorständin Lea Corzilius wurde während der Versammlung ausgepfiffen. Der Betriebsrat unterbrach die Veranstaltung daraufhin. Die Arbeitnehmerseite lehnt die vom Management vorgeschlagene Umwandlung der Fixbeträge in eine erfolgsabhängige Prämie ab.

Wenn der Betriebsrat ein Veto einlegt

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Der Konflikt zeigt: Arbeitgeber können Vergütungsstrukturen nicht einfach einseitig ändern. Laut § 87 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Entlohnungsgrundsätzen und variablen Vergütungssystemen.

Das Bundesarbeitsgericht stärkte diese Position erst im Juli 2024. Es stellte klar: Einseitige Zielvorgaben durch den Arbeitgeber sind ohne Zustimmung des Betriebsrats unwirksam. Zudem kann das Gremium eigene Initiativen ergreifen.

Ohne die erforderliche Zustimmung entfalten entsprechende Regelungen keine Rechtskraft, so Arbeitsrechtsexperten.

Einigungsstelle als neues Machtzentrum

Können sich die Parteien nicht einigen, kommt die Einigungsstelle ins Spiel. Aktuelle Berichte deuten auf einen deutlichen Anstieg solcher Verfahren hin. Die Kosten trägt der Arbeitgeber – etwa 70 Prozent der Fälle werden bereits in der ersten Sitzung abgeschlossen.

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Wie wichtig funktionierende Betriebsräte sind, zeigt eine Studie der Universität Trier und der FH Bielefeld vom Mai 2026. In Betrieben ohne Betriebsrat ist das Risiko für eine Bezahlung unter dem Mindestlohn deutlich höher. Dreimal so viele Beschäftigte erhielten dort weniger als die aktuell geltenden 13,90 Euro pro Stunde.

Reformdruck auch im öffentlichen Dienst

Parallel zu den Konflikten in der Privatwirtschaft fordern Wirtschaftsorganisationen Reformen bei Beamten. Das SPD-Wirtschaftsforum sprach sich für eine leistungsorientierte Vergütung aus, gekoppelt an Fortschritte beim Bürokratieabbau.

Der Beamtenbund sieht reine Leistungsprämien kritisch, zeigte sich aber offen für leistungsabhängige Erfahrungsstufen.

Auch bei der Arbeitszeit tut sich etwas: Bundeskanzler Friedrich Merz stellte für den Herbst einen Gesetzentwurf zur Flexibilisierung in Aussicht. Die Höchstarbeitszeit soll künftig wöchentlich statt täglich berechnet werden. Während Arbeitgeber das begrüßen, kündigten Gewerkschaften Widerstand an.

Tarifkonflikte weiten sich aus

Die Fronten verschärfen sich auch in anderen Branchen. Am Dienstag wurden die Tarifverhandlungen im Handel in vier Bundesländern vorerst gestoppt. Verdi fordert 7 Prozent mehr Lohn – die Arbeitgeber bieten lediglich 3,5 Prozent bei deutlich längerer Laufzeit.

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