BGH, DSGVO-Verstoß

BGH prüft DSGVO-Verstoß: Arzthelferin fordert 7.500 Euro

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 21:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Karlsruher Richter erwägen EuGH-Vorlage zur DSGVO-Anwendung bei privater Chat-Weitergabe. Urteil im September erwartet.

BGH prüft DSGVO-Verstoß bei WhatsApp-Weiterleitung an Arbeitgeber
Ein Smartphone auf einem Schreibtisch, das einen Chat-Verlauf zeigt, vor einem unscharfen Bürohintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof prüft, ob das Weiterleiten privater Chats an den Arbeitgeber gegen die DSGVO verstößt. Eine Ex-Arzthelferin fordert 7.500 Euro Entschädigung, nachdem ihre Kündigung auf geleakten WhatsApp-Nachrichten basierte.

Streitfall nach privater Auseinandersetzung

Eine Freundin der Klägerin hatte private WhatsApp-Nachrichten nach einem persönlichen Zerwürfnis an die Lebensgefährtin des gemeinsamen Arbeitgebers weitergeleitet. Die Folge: Die Arzthelferin verlor ihren Job. Sie sieht darin einen schwerwiegenden Datenschutzverstoß.

Die Vorinstanzen urteilten unterschiedlich. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage 2024 statt, das Oberlandesgericht wies sie 2025 ab. Die Begründung der OLG-Richter: die sogenannte Haushaltsausnahme der DSGVO. Die Verordnung greife nicht bei rein persönlichen oder familiären Tätigkeiten.

Richter erwägen EuGH-Vorlage

In der mündlichen Verhandlung am 30. Juli diskutierten die Karlsruher Richter, ob die Weitergabe an Dritte noch als private Tätigkeit gilt – besonders wenn sie arbeitsrechtliche Folgen hat. BGH-Richter Koch deutete an: Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof steht im Raum. Da die DSGVO europäisches Recht ist, obliegt die letztverbindliche Auslegung Luxemburg.

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Eine Klärung auf europäischer Ebene könnte grundlegend verändern, wie die Weiterleitung digitaler Kommunikation rechtlich bewertet wird.

Entscheidung im September erwartet

Ein Urteil oder Vorlagebeschluss fiel am ersten Verhandlungstag noch nicht. Der BGH will im September entscheiden. Der Fall gilt als wegweisend für die Messenger-Nutzung: Sollte die DSGVO greifen, drohen Privatpersonen Haftungsrisiken, wenn sie Chat-Inhalte ungefragt an Arbeitgeber oder Dritte weitergeben. Rechtsexperten und Interessenvertreter warten gespannt auf die Karlsruher Entscheidung.

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