Biokraftstoff-Regeln, Kabinett

Biokraftstoff-Regeln: Kabinett verschärft Kontrollen gegen Zertifikatebetrug

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 01:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neue Kontrollen sollen Zertifikatebetrug erschweren; zugleich müssen mehr Biomasseanlagen Nachhaltigkeitsnachweise für EEG-Vergütungen erbringen.
Eine moderne Biomasse-Anlage in einer grünen Landschaft, die die Integration von Energieerzeugung und Natur zeigt. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat die Novellierung zweier zentraler Verordnungen für den Bioenergiesektor beschlossen. Mit der Anpassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung sowie der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung setzt die Bundesregierung die Vorgaben der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie 2023/2413, bekannt als RED III, in nationales Recht um.

Wie Fachmedien am 28. Oktober 2026 berichteten, zielen die neuen Regelungen darauf ab, nachteilige Auswirkungen der energetischen Biomassenutzung auf die Umwelt und insbesondere auf die biologische Vielfalt verlässlich auszuschließen.

Zugleich zieht die Bundesregierung mit den Verordnungsänderungen rechtliche Konsequenzen aus Unregelmäßigkeiten der Vergangenheit. Konkret reagiert das Regelwerk auf den im Jahr 2023 bekannt gewordenen Skandal um gefälschte Klimaschutzzertifikate aus China, die im deutschen Verkehrssektor zur Anrechnung auf die Treibhausgasquoten genutzt worden waren.

Schärfere Kontrollrechte gegen Zertifikatebetrug

Der Beschluss stößt in der betroffenen Wirtschaft auf Zuspruch. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie begrüßte das Vorgehen des Bundeskabinetts. Ein zentraler Punkt der Neuregelung sieht vor, dass falsch deklarierte Biokraftstoffe künftig von der Quotenanrechnung ausgeschlossen werden.

Um Manipulationen vorzubeugen und Verdachtsfälle aufzuklären, erhält die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung weitreichenden Zugriff auf detaillierte Lieferketteninformationen sowie eigene Prüf- und Kontrollrechte.

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Mit dem Kabinettsbeschluss zur Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung rücken die RED III-Vorgaben näher: Falsch deklarierte Biokraftstoffe sollen von der Quotenanrechnung ausgeschlossen werden, und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhält Zugriff auf detaillierte Lieferketteninformationen. Wer seine Nachweise jetzt ordnet, verliert bei einer Prüfung keine Zeit. Der kostenlose Leitfaden zeigt in drei Schritten, welche Unterlagen Ihre Anlage bereithalten muss. RED III-Checkliste jetzt kostenlos anfordern

Die Notwendigkeit dieser Schritte hob Verbandsgeschäftsführer Elmar Baumann hervor. Baumann erklärte, dass der jahrelange Betrug mit fortschrittlichen Biokraftstoffen über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg erhebliche Investitionen in Ladesäulen, grünen Wasserstoff, E-Fuels sowie in neuartige Biokraftstoffe verhindert habe.

Zudem soll nach Angaben des Branchenverbands die Beimischung von Biodiesel im Standardkraftstoff steigen: Die Quote für den Anteil im Dieselkraftstoff soll von gegenwärtig 7 % (B7) auf künftig 10 % (B10) angehoben werden.

Absenkung der Schwellenwerte für Anlagenbetreiber

Neben dem Kraftstoffbereich bringt die Verordnungsnovelle auch für die stationäre Stromerzeugung aus Biomasse spürbare Verschärfungen mit sich. Nach Angaben des Fachverbands Holzenergie müssen künftig deutlich mehr Betreiber entsprechender Anlagen Nachhaltigkeitsnachweise erbringen, um weiterhin Vergütungsansprüche nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geltend machen zu können.

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Für Betreiber von Biomasseanlagen wird die Nachweispflicht enger: Die maßgeblichen Leistungsgrenzen für die Nachhaltigkeitszertifizierung sinken, sodass auch kleinere Erzeugungseinheiten künftig Nachhaltigkeitsnachweise vorlegen müssen, um ihren Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu behalten. Wer die Schwelle bisher unterschritten hat, sollte seinen Status jetzt prüfen. Der Leitfaden führt Schritt für Schritt durch die Nachweisführung. EEG-Vergütungsanspruch absichern

Ausschlaggebend hierfür ist eine Absenkung der maßgeblichen Leistungsgrenzen für die Nachhaltigkeitszertifizierung. Diese Schwellenwerte galten für stromerzeugende Biomasseanlagen bisher erst ab einer bestimmten Gesamtfeuerungswärmeleistung.

Durch die Anpassung an den europäischen Rechtsrahmen werden nun auch kleinere Erzeugungseinheiten in die regulatorischen Nachweispflichten einbezogen, um eine lückenlose Einhaltung ökologischer Standards sicherzustellen.

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