Bürgergeld-Sanktionen: Kürzungen ab Juli gestaffelt auf 30%
24.06.2026 - 04:11:10 | boerse-global.de
Krebsdiagnose, Krankmeldung aus dem Urlaub oder plötzliche Berufsaufgabe – gleich mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzespläne betreffen Arbeitnehmer und Selbstständige direkt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Krebsdiagnose: Muss ich meinen Chef informieren?
Nein. Eine gesetzliche Pflicht, dem Arbeitgeber die genaue Art einer schweren Erkrankung mitzuteilen, gibt es nicht. Der Krebsinformationsdienst rät Betroffenen, sorgfältig abzuwägen.
Ein entscheidender Punkt: Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, genießt besonderen Kündigungsschutz. Dann ist für eine Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts nötig.
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Will der Chef trotzdem fristlos kündigen, muss er den Antrag auf Zustimmung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der entscheidenden Tatsachen stellen. Das Integrationsamt hat ebenfalls zwei Wochen Zeit für seine Entscheidung. Versäumt das Amt die Frist, gilt die Zustimmung als erteilt.
Achtung: In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältisses besteht dieser Schutz nicht.
Krank im Ausland: Das müssen Sie jetzt beachten
Seit dem 1. Juli 2022 läuft die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der Arbeitnehmer meldet sich krank, der Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch ab.
Anders sieht es bei einer Erkrankung im Ausland aus. Hier haben Beschäftigte erweiterte Pflichten:
- Sie müssen ihren Aufenthaltsort mitteilen
- Die Krankenkasse informieren
- Ausländische Bescheinigungen vorlegen, die die Arbeitsunfähigkeit eindeutig belegen
Bei Zweifeln kann die Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) anfordern.
Die Zahlen zeigen, wie relevant das Thema ist: Laut Techniker Krankenkasse lag der durchschnittliche Krankenstand 2025 bei 17 Tagen. Gleichzeitig gaben rund 60 Prozent der Beschäftigten in einer Befragung der Pronova BKK an, schon mal eine Krankmeldung eingereicht zu haben, obwohl sie sich arbeitsfähig fühlten.
Arbeitgeber dürfen eine Krankschreibung anzweifeln – etwa bei einer Meldung direkt vor dem Urlaub oder nach einem Konflikt im Job.
Berufsaufgabe: Verfahren wird eingestellt
Das Landesberufsgericht Hessen hat am 23. Juni 2026 klargestellt: Wer seine Berufsausübung endgültig beendet und damit die Kammerzugehörigkeit verliert, muss sich nicht mehr vor dem Berufsgericht verantworten. Laufende Verfahren nach dem Hessischen Heilberufsgesetz sind dann einzustellen.
Bürgergeld: Kürzung bei verweigerter Mitwirkung
Das Sozialgericht Karlsruhe bestätigte am 23. Juni 2026: Wer als Bürgergeld-Empfänger kein neues ärztliches Gutachten zur Erwerbsfähigkeit vorlegt, dem darf das Geld um 30 Prozent gekürzt werden. Und zwar dauerhaft – bis die Mitwirkung nachgeholt wird.
Ab dem 1. Juli 2026 verschärfen sich die Sanktionen weiter: Dann sind Kürzungen in Stufen von 10, 20 und 30 Prozent möglich.
Krankengeld: Neue Regelung ab 2027 geplant
Die Bundesregierung plant eine Neuregelung beim Krankengeld. Wer eine Teilrente bezieht, die mindestens zwei Drittel der Vollrente ausmacht, soll ab 2027 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben.
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Ziel ist es, Modelle mit einer Teilrente von 99,99 Prozent zu unterbinden. Die gesetzliche Krankenversicherung würde so jährlich um geschätzte 30 bis 36 Millionen Euro entlastet.
Organspender: Sonderregelung bei Arbeitsunfähigkeit
Organspender gelten als unverschuldet arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt inklusive Sozialversicherungsbeiträge weiter und bekommt die Kosten von der Krankenkasse des Organempfängers erstattet.
Nach Ablauf der sechswöchigen Fortzahlungsfrist gibt es Krankengeld – und zwar 100 Prozent des Nettoentgelts, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
