Bundesarbeitsgericht, Regeln

Bundesarbeitsgericht prüft strengere Regeln für betriebliches Eingliederungsmanagement

07.05.2026 - 18:13:47 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht prüft Beweisanforderungen beim BEM. Parallel wird das Eingliederungsmanagement zum strategischen Instrument gegen Fachkräftemangel.

Bundesarbeitsgericht prüft strengere Regeln für betriebliches Eingliederungsmanagement - Foto: über boerse-global.de
Bundesarbeitsgericht prüft strengere Regeln für betriebliches Eingliederungsmanagement - Foto: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute über neue Beweisanforderungen beim BEM – für Unternehmen geht es um weit mehr als nur um Rechtssicherheit.

Die Zweite Kammer des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschäftigt sich an diesem Donnerstag mit einem richtungsweisenden Fall (Az: 2 AZR 184/25). Im Kern geht es um die Frage, ob ein sogenannter Anscheinsbeweis ausreicht, wenn eine Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement per Einwurf-Einschreiben versendet wurde. Das klingt nach juristischem Kleinkram – doch die Tragweite ist enorm.

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Denn parallel zur Verhandlung zeichnet sich ein grundlegender Wandel ab: Das BEM entwickelt sich vom lästigen Pflichtprogramm zum strategischen Instrument im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt macht dies deutlich.

Kündigungen werden immer riskanter

Die rechtlichen Hürden für krankheitsbedingte Kündigungen haben sich in den vergangenen Monaten weiter verschärft. Fehler im BEM-Verfahren führen fast zwangsläufig zum Scheitern vor Gericht. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Januar 2025 (Az: 15 Sa 22/24) zeigt die Fallstricke: Eine Kündigung war unwirksam, weil der Arbeitgeber das BEM an einen externen Dienstleister delegiert hatte, ohne den Mitarbeiter über Zweck und Datenschutzaspekte zu informieren.

Die Botschaft der Gerichte ist klar: Die Verantwortung für ein korrektes Verfahren bleibt stets beim Arbeitgeber – egal, ob externe Berater eingeschaltet werden.

Besonders tückisch ist die neue Rechtsprechung zur „Verfallszeit" des BEM. Wird ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres erneut für mehr als sechs Wochen krank, muss das Verfahren neu gestartet werden. Der Abschluss eines BEM gilt dabei als „Tag Null" für einen neuen Zwölfmonatszeitraum. Für chronisch kranke Beschäftigte bedeutet das eine potenziell endlose Schleife.

Fachkräftemangel als Treiber

Doch die Entwicklung hat auch eine positive Seite. Der DIHK-Fachkräftereport 2025/2026, veröffentlicht am 26. Februar 2026, belegt: Trotz konjunktureller Abkühlung können 36 Prozent der deutschen Unternehmen ihre offenen Stellen nicht besetzen. Bei Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern liegt der Wert sogar bei über 40 Prozent.

83 Prozent der befragten Unternehmen erwarten negative Folgen des Arbeitskräftemangels in den kommenden Jahren. Schätzungen zufolge gibt es allein im gewerblichen Bereich mehr als 600.000 unbesetzte Stellen – in Engpassberufen wie Pflege, IT und Handwerk ist die Lage besonders dramatisch.

In diesem Umfeld wird BEM zum Rettungsanker für wertvolles Know-how. Erfolgreiche Eingliederungsprozesse senken nicht nur die Krankheitsquote, sondern stärken auch die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen. Wer einmal einen erfahrenen Spezialisten an den Arbeitsmarkt verloren hat, findet selten schnell Ersatz.

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Datenschutz als neues Minenfeld

Die Personalabteilungen reagieren: Sie überarbeiten ihre Einladungsprotokolle und passen sich der neuen Rechtslage an. Ein zentraler Punkt ist der Datenschutz. Seit einer grundlegenden Kehrtwende der BAG-Rechtsprechung dürfen Arbeitgeber den Start des BEM nicht mehr von einer unterschriebenen Datenschutzerklärung abhängig machen.

Stattdessen muss das erste Gespräch ohne Vorbedingungen stattfinden. Erst wenn konkrete Maßnahmen identifiziert sind, darf über den Datenfluss gesprochen werden. Dieser „Privacy-by-Design"-Ansatz soll Vertrauen schaffen – das nach Einschätzung von HR-Experten wichtigste Element für ein erfolgreiches BEM.

Mittelstand besonders betroffen

Große Konzerne haben längst eigene BEM-Beauftragte installiert. Anders sieht es im Mittelstand aus. Eine Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) vom Februar 2026 zeigt: Gerade kleinere Unternehmen tun sich schwer mit dem bürokratischen Aufwand.

Doch die Rechnung ist einfach: Der Verlust eines einzigen Spezialisten wiegt in einem kleinen Betrieb oft schwerer als die Kosten für ein professionelles BEM-Verfahren. Wer hier spart, spart am falschen Ende.

Ausblick: Vom Pflichtprogramm zur Unternehmenskultur

Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt. Das BEM entwickelt sich von der juristischen Nische zum festen Bestandteil einer modernen Unternehmenskultur. Der demografische Wandel treibt diese Entwicklung: Die Babyboomer gehen in Rente, und Arbeitgeber können es sich schlicht nicht mehr leisten, erfahrene Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen zu verlieren.

Hinzu kommen neue Regelungen seit dem 1. Januar 2026: Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland anwerben, müssen diese über kostenlose Beratungsangebote zu ihren Rechten informieren. Der Trend zu mehr Transparenz und Mitarbeiterschutz ist unübersehbar.

Der Ausgang der heutigen BAG-Verhandlung wird zeigen, ob Unternehmen künftig auf persönlichere Kommunikationswege setzen müssen – etwa statt des Standard-Einwurf-Einschreibens. Klar ist aber schon jetzt: In der von Fachkräftemangel geprägten Wirtschaft von 2026 werden jene Unternehmen die Nase vorn haben, die jeden BEM-Fall als Chance begreifen – und nicht als lästige Pflicht.

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