Bundesgerichtshof, Schuldspruch

Bundesgerichtshof: Schuldspruch wegen Vorteilsannahme in 13 FÀllen bestÀtigt

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 22:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Gericht bestÀtigte 13 FÀlle der Vorteilsannahme und sechs FÀlle der Untreue. Die Gesamtstrafen wurden aufgehoben; die Verteidigungsrevision ist noch offen.

BGH bestĂ€tigt SchuldsprĂŒche gegen frĂŒheren ThĂŒringer OLG-Referatsleiter
Schwere hölzerne GerichtstĂŒr in einem historischen GerichtsgebĂ€ude Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch gegen einen frĂŒheren Referatsleiter am ThĂŒringer Oberlandesgericht wegen Vorteilsannahme in 13 FĂ€llen bestĂ€tigt. Das oberste deutsche Strafgericht wies damit wesentliche Teile der Rechtsmittel im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 StR 554/25 ab.

Neben den VorwĂŒrfen der Vorteilsannahme nach Paragraf 331 des Strafgesetzbuchs bestĂ€tigten die Karlsruher Richter zudem die Verurteilung wegen Untreue in sechs FĂ€llen.

Zuvor hatte das Landgericht Gera in der Vorinstanz eine Vorteilsannahme in insgesamt 14 FĂ€llen sowie eine Untreue in sechs FĂ€llen festgestellt. Hinsichtlich des ersten Falls der Vorteilsannahme trat jedoch VerjĂ€hrung ein, woraufhin das Verfahren in diesem konkreten Punkt eingestellt wurde. Die verbleibenden SchuldsprĂŒche hielten der rechtlichen PrĂŒfung des Bundesgerichtshofs nun weitgehend stand.

Staatsanwaltschaft forderte Verurteilung wegen Bestechlichkeit

Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision darauf abgezielt, eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit gemĂ€ĂŸ Paragraf 332 des Strafgesetzbuchs zu erwirken. WĂ€hrend eine Vorteilsannahme einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht, drohen bei einer Bestechlichkeit bis zu fĂŒnf Jahre Haft.

Der Bundesgerichtshof verwarf das Rechtsmittel der Anklagebehörde jedoch. Zur BegrĂŒndung hieß es, dass ein konkretes GegenleistungsverhĂ€ltnis im juristischen Sinne nicht zweifelsfrei nachweisbar gewesen sei, weshalb die mildere Einstufung als Vorteilsannahme Bestand habe.

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Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch wegen Vorteilsannahme in 13 FĂ€llen bestĂ€tigt — und damit klargestellt, wie eng vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben auszulegen sind. Wer AuftrĂ€ge vergibt, sollte die eigenen AblĂ€ufe kennen. Unser kostenloser Praxisleitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie Vergabeverfahren rechtssicher aufsetzen und Korruptionsrisiken frĂŒh erkennen. Praxisleitfaden Vergaberecht-Compliance jetzt anfordern

Gleichzeitig bleibt der Ausgang des Verfahrens fĂŒr den Betroffenen noch in Teilen unvollendet. Die Revision des Angeklagten selbst ist nach Gerichtsangaben noch offen. Zudem hob der Bundesgerichtshof die bisher verhĂ€ngten Gesamtstrafen auf. Grund hierfĂŒr ist die Tagessatzhöhe, ĂŒber die vor der zustĂ€ndigen Instanz neu verhandelt und entschieden werden muss.

Hoher finanzieller Schaden fĂŒr den Freistaat ThĂŒringen

Hintergrund des Rechtsstreits sind rechtswidrige Auftragsvergaben, die sich ĂŒber mehrere Jahre erstreckten. Den Feststellungen zufolge entstanden dem Freistaat ThĂŒringen durch vergabe- und haushaltsrechtswidrige VertrĂ€ge in den Jahren 2014 bis 2018 erhebliche finanzielle Nachteile.

Wie aus juristischen Fachberichten hervorgeht, belĂ€uft sich der bezifferte Gesamtschaden auf ĂŒber 450.000 Euro. Weitere Medienberichte beziffern den entstandenen Schaden fĂŒr den Freistaat im selben Zeitraum auf rund 447.000 Euro.

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Nicht jede Zuwendung ist strafbar — aber die Abgrenzung zwischen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit entscheidet ĂŒber Haftungsrisiken. Der BGH hat im aktuellen Verfahren die mildere Einstufung bestĂ€tigt, weil kein konkretes GegenleistungsverhĂ€ltnis nachweisbar war. Unser kostenloser Leitfaden zeigt, wo Ihre internen Kontrollmechanismen ansetzen mĂŒssen. Checkliste KorruptionsprĂ€vention jetzt sichern

Durch die BestĂ€tigung der maßgeblichen SchuldsprĂŒche durch den Bundesgerichtshof ist nunmehr rechtskrĂ€ftig festgestellt, dass die Verfehlungen des ehemaligen OLG-Mitarbeiters sowohl den Tatbestand der Untreue als auch den der Vorteilsannahme im Amt erfĂŒllten.

Die Festsetzung des endgĂŒltigen Strafmaßes hĂ€ngt nun von der Neuverhandlung der TagessĂ€tze sowie der ausstehenden Entscheidung ĂŒber die Rechtsmittel der Verteidigung ab.

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