Justizminister will Vererbung von Bauernhöfen neu regeln
21.03.2024 - 13:52:30 | dpa.deDie sogenannte Höfeordnung gilt in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und regelt die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Kernanliegen ist laut Ministerium, eine Zerschlagung der Betriebe zu verhindern. Da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 eine Ăberarbeitung nötig ist, legte Buschmann am Donnerstag einen Reformvorschlag vor.
Die Höfeordnung sieht vor, dass lediglich ein Familienmitglied einen Hof erbt, die anderen sollen eine Mindestabfindung erhalten. Diese soll mit der Novelle neu geregelt und laut Buschmann auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt werden. "Die vorgeschlagene Neufassung enthÀlt einen leicht und kostenfrei ermittelbaren Mindestwert", erklÀrte der Minister.
Auch kĂŒnftig soll die Höfeordnung nur auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab einer bestimmten GröĂe Anwendung finden, und zwar ab einem Grundsteuerwert von mindestens 54 000 Euro. Ausschlaggebend fĂŒr betroffene EigentĂŒmer soll dabei der Grundsteuerbescheid sein. Alternativ kann die Hofeigenschaft auch erklĂ€rt werden, die Schwelle dafĂŒr soll von bislang wenigstens 5000 Euro auf kĂŒnftig 27 000 Euro klettern.
Auch die Wertbestimmung des Hofs, aus dem sich die Abfindung ergibt, wird neu geregelt, was laut Ministerium zu einer im Durchschnitt deutlich höheren Einstufung fĂŒhren dĂŒrfte. Unter UmstĂ€nden sollen ZuschlĂ€ge oder AbschlĂ€ge an der Abfindung möglich bleiben. AuĂerdem sollen Schulden, die auf einem Betrieb lasten, in Zukunft stĂ€rker wertmindernd bei der Bestimmung der Abfindungssumme wirken.
LĂ€nder und VerbĂ€nde können dazu nun Stellung nehmen. Danach mĂŒsste das Kabinett den Vorschlag billigen und danach der Bundestag beraten.
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