Bundestag lockert Lohnsteuervereine: 18.000-Euro-Grenze fällt weg
12.06.2026 - 02:05:08 | boerse-global.de
Künftig dürfen sie auch Mitglieder mit Mieteinkünften beraten – ohne betragliche Obergrenze.
Bisher lag die Grenze bei 18.000 Euro pro Jahr. Wer mehr Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hatte, musste zum Steuerberater. Diese Deckelung fällt jetzt komplett weg.
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Warum die Reform nötig war
Die steuerliche Erklärung privater Immobilieneinkünfte wird immer komplexer. Der Gesetzgeber will mit der Reform einem größeren Kreis von Steuerzahlern den Zugang zu günstiger Beratung ermöglichen.
Ein erster Anlauf war im April gescheitert. Der Bundesrat verweigerte damals seine Zustimmung – weil der Entwurf mit einer 1.000-Euro-Entlastungsprämie verknüpft war, die in der Länderkammer keine Mehrheit fand. Die nun beschlossene Reform braucht ebenfalls noch die Zustimmung des Bundesrates.
Teil eines großen Bürokratieabbau-Pakets
Die Neuregelung ist eingebettet in ein umfassendes Gesetzespaket von Union und SPD. Es sieht unter anderem vor:
- Immobilienmakler müssen sich künftig nicht mehr weiterbilden
- Für Immobilienverwalter bleibt die Pflicht bestehen
- Schornsteinfeger müssen keine Heizungslabel mehr anbringen
Das gesamte Paket soll die Wirtschaft um rund 45 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken – das entspricht etwa 16 Milliarden Euro. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung soll um mindestens 10 Milliarden Euro sinken.
Steuerreform für 2026 in Planung
Parallel zum Bürokratieabbau plant Finanzminister Klingbeil eine Einkommensteuer-Reform. Laut Berichten vom 11. Juni 2026 sollen Einkommen bis zu 70.000 Euro entlastet werden – um etwa 450 Euro pro Jahr. Zur Gegenfinanzierung ist eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 44,5 Prozent im Gespräch, plus eine Anpassung der Reichensteuer. Die erwarteten Mindereinnahmen liegen bei rund 17 Milliarden Euro.
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Bundeskanzler Merz betonte in seiner Regierungserklärung, dass bis zur Sommerpause ein umfassendes Paket geschnürt werden soll – mit Einkommensteuer, Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen.
Was das für Steuerzahler bedeutet
Schon jetzt gelten für 2026 spezifische Regeln: Neurentner müssen 84 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern, der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro. Die für Juli angekündigte Rentenerhöhung um 4,24 Prozent könnte weitere Bezieher von Alterseinkünften über die Freigrenze drücken.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Ausweitung der Beratungskapazitäten bei Lohnsteuerhilfevereinen zusätzlich an Bedeutung. Wer Mieteinkünfte hat, findet nun auch ohne Steuerberater eine günstige Anlaufstelle.
