E-Rechnungspflicht, Regeln

E-Rechnungspflicht: Neue Regeln für Millionen Unternehmen ab 2027

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 21:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ab Juli 2026 können 11,5 Millionen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung online einreichen. Die E-Rechnungspflicht für Unternehmen wird schrittweise eingeführt.

E-Rechnungspflicht: Digitalisierung der Steuererklärung ab Juli 2026
Digitale Dokumente und Datenströme fließen zwischen Geschäftseinheiten, symbolisierend elektronische Rechnungsstellung und Compliance in Deutschland. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab Juli 2026 können rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung per Klick online einreichen. Die Maßnahme ist Teil einer größeren Modernisierungsstrategie, die Unternehmen vor allem bei der Rechnungsstellung vor neue Anforderungen stellt.

Stufenplan für die B2B-E-Rechnungspflicht

Die gesetzlichen Vorgaben für den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen folgen einem festgelegten Zeitplan. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur aktiven Ausstellung wird gestaffelt eingeführt.

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend elektronische Rechnungen ausstellen. Für alle übrigen Unternehmen gilt das ab dem 1. Januar 2028. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Auch ausländische Unternehmen ohne deutsche Betriebsstätte müssen nicht teilnehmen.

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Als zulässige Formate gelten die XRechnung und das ZUGFeRD-Format (ab Version 2.0.1). Beide müssen dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Auch das Peppol-Netzwerk (BIS 3.0) wird als Übertragungsweg unterstützt.

Technische Anforderungen und GoBD-Konformität

Für die Anerkennung durch die Finanzbehörden müssen E-Rechnungen spezifische Kriterien erfüllen. Die Validierung der Dokumente spielt eine zentrale Rolle für die Konformität mit den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Bei der XRechnung müssen das XML-Schema und die hinterlegten Geschäftsregeln (Schematron) korrekt angewendet werden. Häufige Fehlerquellen sind fehlende Leitweg-IDs, inkorrekte Datentypen oder mathematische Unstimmigkeiten in der XML-Struktur. Beim hybriden ZUGFeRD-Format ist die Konsistenz zwischen dem sichtbaren PDF (PDF/A-3) und dem eingebetteten XML-Datensatz zwingend erforderlich.

Unternehmen sollten automatisierte Validierungsprozesse nutzen, um die Datenintegrität sicherzustellen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für digitale Belege beträgt in Deutschland acht Jahre.

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Europäische Entwicklungen

Deutschland steht mit diesen Neuerungen in einem größeren europäischen Kontext. Italien hat bereits seit 2019 eine flächendeckende E-Rechnungspflicht umgesetzt. In Belgien und Polen startet der Roll-out Anfang 2026, Frankreich folgt am 1. September 2026. Das Vereinigte Königreich plant eine obligatorische E-Rechnungsstellung für Mehrwertsteuer-Rechnungen ab April 2029.

Parallel zur technischen Umstellung plant der deutsche Gesetzgeber weitere steuerrechtliche Anpassungen. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht eine optionale Umsatzsteuer-Organschaft vor. Die Neuregelung in § 2c UStG soll ab dem 1. Januar 2029 wirksam werden – entsprechende Erklärungen können bereits ab Juli 2028 abgegeben werden. Ziel ist es, das Risiko unerkannter Organschaften zu minimieren und auch Personengesellschaften die Mitgliedschaft zu ermöglichen.

In der Schweiz treten 2026 ebenfalls signifikante Änderungen in Kraft. Dazu gehören ein neues Transparenzgesetz mit verschärften Sanktionen sowie die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) auf Kryptowerte. Der erste Datenaustausch ist für 2027 vorgesehen.

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