EEG, Kabinett

EEG 2027: Kabinett beschließt 80-Prozent-Ziel für erneuerbaren Strom

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 20:16 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Rheinland-Pfalz plant ein Landesgesetz zur finanziellen Teilhabe von Anwohnern und Kommunen an neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Grüne in RLP: Gesetz für Bürgerbeteiligung an Wind- und Solaranlagen
Windkraftanlage und Solarpark in einer grünen Landschaft bei Sonnenuntergang als Symbol für erneuerbare Energien. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Landtagsfraktion der Grünen in Rheinland-Pfalz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Anwohner und Kommunen finanziell an neuen Windkraft- und Photovoltaikanlagen teilhaben lässt. Das geplante Landesbürgerenergiengesetz soll die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien erhöhen.

Freiwillig – oder per Gesetz

Der Entwurf sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst sollen Betreiber, Kommunen und Bürger eine freiwillige Vereinbarung über die Beteiligung treffen. Scheitert das, greift eine gesetzliche Ersatzbeteiligung. So bleibt in jedem Fall ein Teil der Wertschöpfung in der Region.

Die Pläne orientieren sich an bestehenden Regelungen in Nordrhein-Westfalen, gehen aber weiter: Anders als dort sind auch größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen betroffen. Die Einnahmen der Kommunen müssen zweckgebunden für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden.

Zeitplan und erste Reaktionen

Die Einbringung in den Landtag ist für Ende August geplant. Bürgerenergiegenossenschaften begrüßen das Vorhaben. Projektierer fürchten dagegen abschreckende Wirkung auf Investoren durch zusätzliche Hürden. Die Grünen betonen, der Verwaltungsaufwand solle gering bleiben. Gespräche mit den Koalitionspartnern SPD und FDP gab es bislang nicht.

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Vorbilder existieren bereits im Land, etwa in Wörrstadt. Der neue Rahmen soll diese Praxis landesweit vereinheitlichen und verstetigen.

Bundesweit: EEG-Novelle sorgt für Diskussionen

Die Initiative fällt zeitlich mit weitreichenden Entscheidungen im Bund zusammen. Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf für das EEG 2027 samt Stromnetzpaket beschlossen. Ziel: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbaren Stroms bei 80 Prozent liegen.

Die geplanten Neuerungen im Überblick:

  • Systemumstellung: Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll weitgehend wegfallen. Stattdessen wird die Direktvermarktung verpflichtend. Kleine Dachanlagen unter 25 Kilowatt erhalten einen Übergangsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde über vier Jahre.
  • Ausbaupfade: Bei der Windkraft an Land sind zusätzliche 12 Gigawatt Ausschreibungsvolumen vorgesehen – ergänzend zu den jährlichen 15 Gigawatt. Für PV-Freiflächen sind 14 Gigawatt geplant, for Gebäude-PV 1,5 Gigawatt.
  • Abregelungsregeln: Betreiber müssen künftig eine entschädigungslose Abregelung von bis zu 18 Prozent ihres Jahresertrags in Windvorranggebieten hinnehmen (20 Prozent außerhalb). Der Redispatchvorbehalt greift, wenn die Abregelung im Vorjahr über fünf Prozent lag.
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Kritik aus allen Richtungen

Die Neuregelungen stoßen auf geteiltes Echo. SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer kritisiert Teile der Entwürfe als widersprüchlich zum Koalitionsvertrag und warnt vor Investitionsunsicherheiten durch die neuen Abregelungsregeln. Die Bioenergiebranche bemängelt die Ausschreibungsvolumina – sie fürchtet einen Rückgang der installierten Biogas-Leistung. Marktforscher kritisieren zudem, dass Chancen für eine effizientere Gestaltung, etwa ein Recht auf Überbauung von Netzverknpfungspunkten, nicht genutzt wurden.

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