EEG-Novelle, Kabinett

EEG-Novelle: Kabinett beschließt drastische Kürzungen ab Januar 2027

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Funktionierende Solarmodule verlieren beim vorzeitigen Austausch ihren EEG-Schutz. Zugleich plant die Reform ab 2027 neue Grenzen für Anlagen.

Photovoltaik-Repowering: EEG-Vergütung bei Modultausch gefährdet
Moderne Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach unter blauem Himmel bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Anlagenbetreiber riskieren ihren Vergütungsschutz, wenn sie technisch einwandfreie Photovoltaik-Module vorzeitig durch leistungsstärkere Modelle ersetzen. Wie aktuelle Branchenberichte Ende August 2026 verdeutlichen, bleibt die ursprüngliche Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beim sogenannten Repowering nur dann erhalten, wenn der Austausch aufgrund eines Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls erfolgt.

Strenge Vorgaben für den Modultausch

Der Austausch funktionierender Module gilt als nicht vergütungssicher. Werden Module ohne einen nachweisbaren technischen Mangel ersetzt, erlischt der Anspruch auf die ursprüngliche EEG-Vergütung für die ersetzten Komponenten. Ein Austausch des Wechselrichters ist für diesen Status hingegen irrelevant. Betreiber sind zudem verpflichtet, jede Änderung an der Anlagenkonfiguration im Marktstammdatenregister zu melden.

Diese rechtliche Einordnung gewinnt vor dem Hintergrund an Bedeutung, dass der Photovoltaik-Zubau in Deutschland im Segment bis 25 Kilowatt (kW) hinter den Werten des Vorjahres zurückbleibt.

Experten raten Eigentümern dazu, geplante Anlagen noch im Jahr 2026 zu realisieren, um sich die derzeitigen Konditionen für einen Zeitraum von 20 Jahren zu sichern. Für eine 10-kW-Anlage beläuft sich die Vergütung aktuell auf 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Überschusseinspeisung sowie auf 12,2 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.

Geplante Neuregelungen im Rahmen der EEG-Reform

Das Bundeskabinett hat bereits am 29. Juli 2026 einen Beschluss zur EEG-Novelle gefasst, deren erste Lesung im Bundestag für den 23. September 2026 angesetzt ist. Die geplanten Änderungen für das Jahr 2027 sehen tiefgreifende Einschnitte für Neuanlagen vor.

Ab dem 1. Januar 2027 soll die Einspeisung für neue Systeme gedeckelt werden. Für PV-Anlagen unter 50 Kilowattpeak (kWp) ist zudem vorgesehen, eine feste Vergütung nur noch für einen Zeitraum von drei Jahren als Übergangszahlung zu gewähren.

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Diese Übergangszahlungen sollen bei 5,2 Cent pro kWh beginnen und halbjährlich sinken. Ab dem Jahr 2030 ist nach aktuellem Stand der Planungen keine reguläre Einspeisevergütung mehr vorgesehen. Zudem wird ab 2030 der Einsatz von Speichern und Smart Metern verpflichtend, was mit geschätzten Investitionskosten von bis zu 5.000 Euro und einer Amortisationszeit von etwa 15 Jahren verbunden ist.

Kritik an Bonusregelungen und Netzengpässen

Interessenvertreter wie das Landvolk Niedersachsen kritisieren die aktuellen Entwürfe zur Förderung spezieller Anlagenformen. Der geplante Bonus von 0,5 Cent pro kWh für Moor- oder Agri-Photovoltaik wird als zu gering eingestuft; gefordert wird stattdessen ein zusätzlicher Aufschlag von 2,5 Cent pro kWh. In Varel ist unterdessen bereits die weltweit größte Moor-PV-Anlage in Betrieb gegangen.

Ein weiteres Problem stellt die Abregelung von Anlagen bei Netzengpässen dar. Landrat Max Heimerl forderte gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium eine gesetzliche Priorisierung des Eigenverbrauchs. Bisher führen Netzmanagement-Maßnahmen dazu, dass auch der für den Eigenbedarf vorgesehene Strom blockiert wird, was beispielsweise die Nutzung von Solarstrom für betriebseigene E-Lkw verhindert.

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Erste Unternehmen reagieren hierauf mit technischen Eigenentwicklungen: Die WIRL Elektrotechnik GmbH aus Kleinheubach entwickelte eine Insellösung mit einem 400-kWh-Speicher und einem eigenen Netzverbund, um die vollständige Abschaltung ihrer 100-kWp-Anlage durch den Netzbetreiber zu umgehen.

Ausbaustatus und regionale Projektverzögerungen

Trotz der regulatorischen Unsicherheiten erreichte Deutschland im August 2026 eine installierte PV-Leistung von 128 Gigawattpeak (GWp). Damit wurde das EEG-Ziel für das Jahr 2026 vorzeitig erfüllt. Landesweit sind mittlerweile über 6 Millionen Anlagen registriert.

Großprojekte stehen jedoch weiterhin vor bürokratischen und ökologischen Hürden. Beim geplanten Solarpark Langgöns an der A45 verzögert sich der Verlauf, da Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen für Rebhühner und Feldlerchen fordern.

Zudem erzwingt ein Blendgutachten eine reine Süd-Ausrichtung der geplanten 20.000 bis 30.000 Panels, was die ursprünglich vorgesehene Ost-West-Belegung ersetzt. Dennoch zeigt sich die lokale Verwaltung optimistisch, die Stromerzeugung noch im Laufe des Jahres 2026 aufzunehmen.

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