Ehegattensplitting, Realsplitting

Ehegattensplitting: Ökonomen fordern Realsplitting mit 13.805 Euro

02.06.2026 - 18:48:50 | boerse-global.de

Wirtschaftsexperten legen Vorschlag für ein Realsplitting vor, das Familien entlasten und den Arbeitsmarkt beleben soll.

Zurich Insurance Aktie: Erstmals seit 2012! - Bild: über boerse-global.de
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Eine Gruppe führender Wirtschaftswissenschaftler hat der Bundesregierung einen detaillierten Vorschlag zur Abschaffung des Ehegattensplittings vorgelegt. In einem offenen Brief an Kanzler Merz und Finanzminister Lars Klingbeil fordern die Experten die Einführung eines „Realsplittings" – ein Modell, das vor allem mehr Anreize für Frauen schaffen soll, berufstätig zu werden.

Das Ende des Ehegattensplittings?

Die Initiative, getragen von namhaften Ökonomen wie Monika Schnitzer, Clemens Fuest, Marcel Fratzscher, Stefan Schularik und Achim Truger, sieht einen maximalen Abzugsbetrag von 13.805 Euro für den Einkommenstransfer zwischen Ehepartnern vor. Das Ziel: Bessere Arbeitsanreize, insbesondere für den Zweitverdiener.

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Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen direkt an die Familien zurückfließen. Konkret schlagen die Forscher vor, das Kindergeld von 259 auf 316 Euro monatlich zu erhöhen. Auch der Kinderfreibetrag soll um 22 Prozent steigen – von 9.756 auf 11.902 Euro.

Wer profitiert, wer verliert? Die Rechnung der Ökonomen fällt differenziert aus: Kinderlose Paare müssten mit einer Mehrbelastung von rund 316 Euro pro Jahr rechnen. Familien mit Kindern hingegen würden um 585 Euro entlastet. Und Alleinerziehende könnten mit 417 Euro mehr im Jahr rechnen.

Das Modell könnte zudem den Arbeitsmarkt beleben: Die Forscher prognostizieren die Schaffung von 49.000 zusätzlichen Vollzeitstellen.

Jahressteuergesetz 2026: Das ändert sich für Unternehmen

Parallel zu den Reformvorschlägen hat das Bundesfinanzministerium am 1. Juni den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Das sogenannte Omnibusgesetz bringt zahlreiche technische und strukturelle Änderungen:

  • Kaufpreisaufteilung: Eine gesetzliche Regelung zur Verteilung von Kaufpreisen nach § 6f EStG
  • Kapitalertragsteuer: Anhebung der Freigrenze auf 100.000 Euro
  • Forschungszulage: Ausweitung der Bemessungsgrundlage auf 25 Millionen Euro
  • Umsatzsteuer-Organschaft: Neuregelung auf Antragsbasis, geplant zum 1. Januar 2029
  • Zinsen: Gestaffelter Vollzins nach AO – 0,15 Prozent bis 2026, ab 2027 dann 0,3 Prozent

Die Verbände haben bis zum 12. Juni Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.

Steuersparmodelle für Gutverdiener

Für Spitzenverdiener und Investoren bleiben verschiedene Konstruktionen interessant. Während Aktiengewinne seit 2009 pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) besteuert werden, bieten alternative Vehikel niedrigere Sätze:

Eine GmbH kann die Steuerlast auf Kapitalgewinne auf rund 1,5 Prozent drücken. Bei Familienstiftungen bleiben bis zu 95 Prozent der Kapitalgewinne steuerfrei.

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Der neue Riester: Altersvorsorgedepot startet 2027

Die Bundesregierung feilt am Nachfolger der Riester-Rente. Das neue Altersvorsorgedepot soll am 1. Januar 2027 an den Start gehen. Der Staat schießt 50 Cent pro investiertem Euro zu – maximal 540 Euro jährlich. Auch Selbstständige sind förberberechtigt.

Besonders attraktiv: Schon bei monatlichen Beiträgen von 25 Euro gibt es einen vollen Kinderzuschuss von 300 Euro. Die Kostenobergrenze für Standardprodukte liegt bei 1,0 Prozent.

Steuerwerte 2026: Was Sie wissen müssen

Die wichtigsten Kennzahlen für das laufende Jahr im Überblick:

  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro
  • Entfernungspauschale: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
  • Degressive AfA: Bis zu 30 Prozent für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027
  • Sonder-AfA für E-Autos: Bis zu 75 Prozent im Anschaffungsjahr
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete)
  • Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro
  • Ehrenamtspauschale: 960 Euro
  • Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
  • Minijob-Grenze: 603 Euro monatlich

Milliarden-Rückzahlung bei Dividendensteuer

Ein wichtiger Hinweis für ausländische Investmentfonds: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zahlt der deutsche Fiskus derzeit 7,5 Milliarden Euro an unrechtmäßig einbehaltener Dividendensteuer zuzüglich Zinsen zurück. Betroffen sind Fonds aus EU- und EWR-Staaten für den Zeitraum 2004 bis 2017.

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