Entgelttransparenz, Deutschland

Entgelttransparenz: Deutschland verstößt seit 7. Juni gegen EU-Recht

11.06.2026 - 02:20:15 | boerse-global.de

Deutschland verstößt seit dem 7. Juni gegen EU-Recht. Ein nationales Gesetz wird erst 2027 erwartet, während Klagen drohen.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist
Entgelttransparenz - Eine Waage, die Lohnungleichheit darstellt, mit einem kleinen Stapel Münzen auf der leichteren Seite und einem größeren auf der schwereren. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 7. Juni 2026 verstößt Deutschland damit gegen geltendes EU-Recht. Ein nationales Gesetz wird voraussichtlich erst Anfang 2027 in Kraft treten.

Die EU-Kommission kann nun Vertragsverletzungsverfahren einleiten und finanzielle Sanktionen verhängen. Zum Vergleich: Im Fall der Whistleblower-Richtlinie aus dem Jahr 2019 wurde Deutschland zur Zahlung von 34 Millionen Euro verurteilt.

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Streit in der Koalition

Innerhalb der Bundesregierung gibt es eine Bdewatte über die Ursachen der Verzögerung. Bundestagsvizepräsidentin Josephine Ortleb kritisiert Versäumnisse im zuständigen Familienministerium unter Leitung von Karin Prien. Das Ministerium strebt eine bürokratiearme Umsetzung an – Kritiker fordern dagegen eine zügige Implementierung.

Die Richtlinie soll die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern schließen. In Deutschland lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2025 bei 16 Prozent, der EU-weite Durchschnitt bei 11,1 Prozent. Bereinigt betrug der Unterschied in Deutschland rund 6 Prozent.

Richtlinie entfaltet bereits Wirkung

Trotz fehlender nationaler Gesetzgebung haben die EU-Vorgaben bereits rechtliche Konsequenzen. Rechtsexperten und der Deutsche Juristinnenbund weisen darauf hin, dass die Richtlinie teilweise direkt anwendbar ist. Das gilt besonders für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in staatlich kontrollierten Unternehmen. Sie können sich vor Gericht unmittelbar auf die Richtlinie berufen.

Professorin Susanne Baer betont, dass die Richtlinie als wirksames Rechtsinstrument einzustufen sei. Auch in der Privatwirtschaft könnten Gerichte die Vorgaben in bestehende nationale Gesetze einbeziehen. Arbeitsrechtler Adam Sagan erläutert: Die EU-Vorgaben ließen sich in das geltende Recht „hineinlesen“. Das Risiko für Equal-Pay-Klagen steige massiv.

Neue Pflichten für Unternehmen

Fachanwälte empfehlen, Bewerbungsverfahren jetzt anzupassen. Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen. Zudem müssen sie bereits in Stellenanzeigen oder vor dem Vorstellungsgespräch ein Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne angeben.

Weitere Kernpunkte der Richtlinie:

  • Auskunftsansprüche: Beschäftigte dürfen das durchschnittliche Entgeltniveau von Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit erfragen.
  • Beweislastumkehr: Bei behaupteter Entgeltbenachteiligung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
  • Berichtspflichten: Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über das geschlechtsspezifische Lohngefälle berichten – gestaffelt zwischen 2027 und 2031.
  • Gemeinsame Entgeltbewertung: Liegt ein Entgeltgefälle von über 5 Prozent vor, das nicht sachlich gerechtfertigt ist, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern prüfen.
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Rechtsunsicherheit bis 2027

Die Bundesregierung hat eine Umsetzung bis Anfang 2027 angekündigt. Ökonomin Katharina Wrohlich vom DIW warnt jedoch vor der aktuellen Rechtsunsicherheit. Das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt im Vergleich zu den neuen EU-Standards als weitgehend unwirksam.

Die Wirtschaft warnt vor zusätzlicher Bürokratie. Experten verweisen dagegen auf positive Erfahrungen aus anderen Ländern: Dort haben ähnliche Transparenzregeln bereits zu einer Verringerung der Lohnunterschiede geführt.

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