Erbschaftsteuer: BVerfG verhandelt Verfassungsmäßigkeit im Oktober
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 03:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit Stand August 2026 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Übersicht über die anhängigen Verfahren zur Grundsteuer aktualisiert. Die Veröffentlichung rückt die rechtlichen Unsicherheiten der Grundsteuer-Reform erneut in den Fokus der Öffentlichkeit, während zeitgleich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weitreichende Verhandlungen zur Erbschaftsteuer für den kommenden Herbst terminiert hat.
Rechtliche Prüfung der Grundsteuer-Reform
Die nun aktualisierte Liste des Bundesfinanzhofs dient Steuerpflichtigen und Beratern als wichtiger Indikator für die juristischen Auseinandersetzungen um die neue Grundsteuer. In den Verfahren geht es maßgeblich um die Frage, ob die Bewertungsmethoden und die daraus resultierenden Steuerlasten mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Da die Grundsteuer-Reform weitreichende Änderungen in der Bewertung von Grundstücken und Immobilien mit sich bringt, beobachten Marktteilnehmer die Entwicklung beim BFH genau. Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die bisherigen Bescheide Bestand haben oder ob der Gesetzgeber erneut Korrekturen am Bewertungssystem vornehmen muss.
Bundesverfassungsgericht terminiert Erbschaftsteuer-Verhandlungen
Parallel zu den Entwicklungen beim BFH hat das Bundesverfassungsgericht wichtige Termine für die Überprüfung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes festgelegt. Für Mitte Oktober sind zwei mündliche Verhandlungen angesetzt, die das Potenzial haben, die bestehende Besteuerungspraxis grundlegend zu verändern.
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Am 12. Oktober 2026 befasst sich das Gericht im Verfahren 1 BvF 1/23 mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Ein zentraler Punkt der Verhandlung ist zudem die Bewertung von Grundbesitz sowie die Ausgestaltung der Freibeträge und Steuersätze. In diesem Zusammenhang hat die Bayerische Staatsregierung bereits deutlich gemacht, dass sie die aktuellen Regelungen zur Erbschaftsteuer für verfassungswidrig hält.
Kritik an Freibeträgen und Begünstigungen für Betriebsvermögen
Ein wesentlicher Kritikpunkt, der im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung erörtert wird, betrifft die fehlende Anpassung der Freibeträge und Steuersätze an die Inflationsentwicklung. Finanzexperten weisen darauf hin, dass die seit Jahren unveränderten Werte zu einer schleichenden Mehrbelastung führen könnten. Zudem wird die ungleiche Behandlung von Betriebs- und Privatvermögen im Rahmen der Verhandlung thematisiert.
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Am darauffolgenden Tag, dem 13. Oktober 2026, widmet sich das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 804/22 speziell den Begünstigungen für Betriebsvermögen. Diese Sonderregelungen ermöglichen es unter bestimmten Voraussetzungen, Unternehmen weitgehend steuerfrei zu übertragen, was von Kritikern als Privilegierung gegenüber privatem Vermögen eingestuft wird.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und Vermögensübertragungen
Die anstehenden Entscheidungen der obersten Gerichte werden nach Einschätzung von Marktbeobachtern erhebliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben. Eine mögliche Neuausrichtung der Erbschaftsteuer könnte die Kosten von Vermögensübertragungen drastisch verändern und damit strategische Entscheidungen bei der Nachfolgeplanung beeinflussen.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die aktuellen Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz oder die Freibeträge für verfassungswidrig erklären, stünde der Gesetzgeber vor der Herausforderung, kurzfristig neue, rechtssichere Vorgaben zu schaffen. Dies könnte insbesondere für Erben von Immobilien und für Familienunternehmen weitreichende finanzielle Konsequenzen haben.
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