Erwerbsminderungsrente, Anträge

Erwerbsminderungsrente: 44% der Anträge abgelehnt, private BU zahlt zu 80%

12.06.2026 - 03:21:50 | boerse-global.de

Private BU zahlt in 80 Prozent der Fälle, während die gesetzliche Erwerbsminderungsrente 44 Prozent der Anträge ablehnt. Gerichte stärken zunehmend Versicherte mit psychischen Erkrankungen.

Private BU vs. EM-Rente: GroĂźe Unterschiede bei Leistungen
Erwerbsminderungsrente - Zwei ungleichgewichtige Waagen, eine Seite mit "privat" ist schwerer als die Seite mit "staatlich", im Hintergrund Rechtsdokumente. 12.06.2026 - Bild: ĂĽber boerse-global.de

Wer krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, stößt in Deutschland auf zwei völlig unterschiedliche Absicherungssysteme. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) prüft den zuletzt ausgeübten Beruf – kann der Dachdecker nicht mehr aufs Dach, gibt es Geld. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) dagegen fragt: Kann der Dachdecker noch drei Stunden am Tag Pförtner spielen?

Die Konsequenz: Viele erhalten Leistungen aus der privaten Police, scheitern aber bei der Rentenversicherung.

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44 Prozent der EM-Anträge abgelehnt

Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sprechen eine klare Sprache. Von rund 345.000 gestellten Anträgen auf Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023 wurden knapp 44 Prozent abgelehnt. Grund ist der strengere Prüfmaßstab nach § 43 SGB VI. Hier zählt nicht der konkrete Beruf, sondern die Restfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer noch drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt nicht als voll erwerbsgemindert.

Private Versicherer prüfen dagegen nach § 172 VVG den zuletzt ausgeübten Beruf. Kann der Versicherte diesen wegen Krankheit oder Verletzung nicht mehr ausüben, zahlt die Police.

Private BU: 80 Prozent Anerkennungsquote

Die aktuelle „Leistungspraxisstudie 2026“ von Franke & Bornberg zeigt: Knapp 80 Prozent der privaten BU-Anträge werden anerkannt. Die Studie basiert auf 36.000 Leistungsfällen von 16 Versicherern aus dem Jahr 2024.

Abstrakte Verweisungen auf andere Berufe spielen mit unter einem Prozent kaum noch eine Rolle.

Doch es gibt einen Wermutstropfen: Die Bearbeitungsdauer steigt. Im Schnitt dauert die Regulierung nun 201 Tage – zwölf Tage mehr als im Vorjahr. Besonders langwierig ist die Prüfung bei psychischen Erkrankungen. Sie sind mit 28,35 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und brauchen im Schnitt 286 Tage.

Post- und Long-COVID-Fälle wurden zu 86 Prozent anerkannt.

Gerichte stärken Versicherte bei psychischen Leiden

Die juristische Klärung gewinnt an Bedeutung. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am 4. März 2026 (Az. 20 K 5030/25): Ein Steuerberater mit Post-Covid und Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) hat Anspruch auf unbefristete Rente von seinem Versorgungswerk. Theoretische Heilungschancen reichen für eine Befristung nicht, so das Gericht.

Auch bei psychischen Erkrankungen ohne organischen Befund ziehen Gerichte mit. Das Sozialgericht Karlsruhe sprach einer Frau mit dissoziativer Identitätsstörung bereits im August 2022 volle Erwerbsminderungsrente zu (Az. S 9 R 2835/20). Die Botschaft: Psychische Erkrankungen – 2024 für rund 40 Prozent der EM-Neuzugänge verantwortlich – brauchen keinen organischen Nachweis, wenn die Schilderungen glaubhaft sind.

DIW: „Rente mit 63“ kostet Milliarden

Die Politik diskutiert über die Zukunft der Rentensysteme. Eine DIW-Studie vom Juni 2026 rechnet vor: Die Abschaffung der „Rente mit 63“ würde dem Staat pro Rentnerjahrgang rund 9,5 Milliarden Euro sparen. Die Bezieher dieser Rente erhalten im Schnitt deutlich höhere Bezüge als der Median der Altersgenossen.

Statt einer pauschalen Abschaffung empfiehlt das DIW gezieltere Hilfen – etwa die Stärkung der Erwerbsminderungsrente für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben scheiden müssen.

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Neue Berufskrankheiten in Sicht

Das Bundeskabinett befasste sich im Mai 2026 mit der Aufnahme von Parkinson durch Pestizide in die Berufskrankheiten-Verordnung. Eine Anerkennung ermöglicht Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bereits ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent.

Zum Vergleich: 2024 wurden von über 90.000 Verdachtsanzeigen rund 26.800 Fälle offiziell anerkannt.

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